Hallo liebe Community,
heute kamen unsere ersten Bescheide für den Antrag auf Entschädigung gemäß § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz.
Diese weichen von unserer Berechnung (mit Datev LODAS) bei der Lohnfortzahlung ab-teilweise um die 100,00 €!- Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge stimmt mit unserer Berechnung überein.
Hat jemand eine Idee, woran es liegen könnte?
Beim Thüringer Landesverwaltungsamt bekommt man keinen ans Telefon.
Lg
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Seit Beginn bekam ich nur abweichende Bescheide- bis auf einmal alles zugunsten des Mandanten.
Ursache - eine andere Berechnungsgrundlage beim LVA.
Diese wenden den Vormonat als Grundlage an, Brutto : Kalendertage x Tage Quarantäne, inclusive Wochenende!!!
Kann also überhaupt nicht passen.
Jetzt bekam ich den ersten Bescheid für einen Antrag aus dem Januar - der stimmt komplett. Aber ein Berechnungsblatt gab es diesmal nicht.
Aber für die ersten Bescheide haben Sie ein Berechnungsblatt erhalten?
Bisher war immer beim Bescheid ein Berechnungsblatt dabei.
Aber wie gesagt, die Berechnungen waren immer anders als die von Datev.
Ich habe bisher locker über 20 Anträge gestellt.
Bei uns waren leider keine dabei. Nun habe ich noch viele Mitarbeiter mit Fehlzeit Quarantäne abzurechnen und weiß nicht woran die Differenzen liegen.
Bei mir lag die Ursache bei jedem Bescheid bei einer anderen Berechnungsweise seitens des LVA.
Die Differenzen wurden dann in der Fibu umgebucht?
Genau.
Wir haben davon abgesehen nachzufragen bzw. man müsste ja sonst klagen. Bis auf einen Bescheid war es bisher immer zugunsten der Mandanten.
Hallo, habe eine grundsätzliche Frage zur Quarantäne: wenn ein Mitarbeiter erkrankt in Quarantäne muss und eine AU erhält. Die Krankenkasse erstattet 60% Lohnausfall. Stimmt es, wenn man über IsfG abrechnet, dass man dann 100% Ausfall erstattet bekommt?
Wenn die Quarantäne während einer Krankheit auftritt ist der IFSG-Anspruch subsidiär.
Aber kann man wirklich sagen, dass man mit Isfg 40% mehr erstattet bekommt? Als von der Krankenkasse?
Lt. BMF FAQ ab 05.01.21 zahlt die Krankenkasse 90%.
Hallo,
unsere Erfahrung ist, dass ein Antrag auf Erstattung nach IFsG für die Zeit abgelehnt wird, für die eine AU vorliegt.
Auch bei Telefonaten mit den einzelnen Behörden ist immer eine Aussage zu hören: Die AU geht vor.
Beispiel:
Dauert die Quarantäne 10 Tage, die AU betrifft aber nur die ersten sieben Tage, so wird der Antrag nach IfSG nur für die restlichen 3 Tage gestellt.