Hallo liebe Community,
ich habe eine Minijobberin, die üblicherweise 300 € verdient. Nun hatte sie im Januar unbezahlten Urlaub und nur 2 Tage gearbeitet. Verdienst 20 €. Der RV-Beitrag wird aus 175 € gerechnet. Somit hat sie RV-Abzüge von 29,57 €. Und eine Überzahlung.
Ich dachte, wenn ich eine unbezahlte Fehlzeit erfasse, würde nur aus dem anteiligen RV-Brutto gerechnet und die Beiträge entsprechend reduziert. Ist aber nicht so.
Weiß jemand, wie der RV-Mindestbeitrag bei Teilmonaten bzw. unbez. Unterbrechungen ermittelt wird?
Danke 😉
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das ist korrekt, siehe auch Hinweise bei der Minijob-Zentrale.
Auweia, das ist bitter.
Danke für die Fundstelle.
Sie hat sicher keine Hauptbeschäftigung?
Falls doch, könntest du einstellen, dass die RV-Beiträge nur aus dem tatsächlichen Entgelt berechnet werden und nicht aus den fiktiven 175€.
Laut Personalbogen keine Hauptbeschäftigung.
Werde sie aber jetzt gleich kontaktieren, vielleicht hat sich ja was geändert und sie hat zwischenzeitlich eine Hauptbeschäftigung. Weiß man ja nie 😉
Ich danke euch. Schönen Abend.