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Rente wegen Schwerbehinderung - Mitarbeiter arbeitet weiter

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letzte Antwort am 19.01.2023 20:18:19 von FrauSmith
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Sandra_Templin
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

ich habe zwei Fälle, beide aufgrund der "Altersrente für schwerbehinderte Menschen".

 

Fall 1:

Wir haben einen Mitarbeiter (geboren 12/1959), der ab 01.01.23 eine "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" erhält. Der Mitarbeiter arbeitet aber weiter. Welcher Personengruppenschlüssel und Beitragsgruppenschlüssel muss nun verwendet werden?

 

Fall 2:

Ein weiterer Mitarbeiter (geboren 10/1958) hat diesen Monat seinen Schwerbehindertenausweis eingereicht und hätte ab 01.11.22 Anspruch auf "Altersrente für schwerbehinderte Menschen". Ist hier etwas zu beachten? Die Rente wurde noch nicht eingereicht. Wenn ich die Probeabrechnung mache kommt folgender Hinweis:

Sandra_Templin_0-1674142867958.png

 

Ich habe darauf hin den Rentnerschlüssel 42 hinterlegt (ich weiß nicht, ob dies richtig ist, da er noch nicht in Rente ist):

Sandra_Templin_1-1674142908174.png

 

Dann erhalte ich jedoch eine Fehlermeldung:

Sandra_Templin_2-1674142971845.png

 

Gruß

Sandra Templin

t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

das Dokument sollte zu Fall 1 weiterhelfen:

 

Altersvollrentner / Rentner abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt

 

Im Fall 2 ist noch kein Rentnerschlüssel einzugeben, wenn bisher weder eine Rente beantragt noch bewilligt wurde. Es handelt sich bei dem Hinweis LN03632 nur um einen Hinweis, damit eine Umschlüsselung nicht vergessen wird.

 

Viele Grüße

T. Reich

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Sandra_Templin
Einsteiger
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Hallo,

 

Fall 2 passt. Danke!  

 

Bei Fall 1 bin ich gemäß Dokument vorgegangen:

 

Personengruppenschlüssel 119, Beitragsgruppenschlüssel 3321

Jedoch als Rentnerschlüssel: 42 Alterssrente für schwerbehinderte Menschen

 

Dann kommt folgende Fehlermeldung: 

 

Sandra_Templin_0-1674144070435.png

Viele Grüße

Sandra Templin

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t_r_
Allwissender
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Ich würde mal tippen, dass Sie nicht das richtige Beispiel genommen haben.

 

Sie müssen zuerst prüfen, ob der Mitarbeiter das Regelalter für eine Altersrente bereits erreicht hat. 

 

Hier

 

https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/rentenbeginnrechner.html

 

können Sie den Beginn der regulären Rente ermitteln. Dieses Datum ist erst der Beginn der RV-Freiheit und AV-Freiheit für den Arbeitnehmer.

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Sandra_Templin
Einsteiger
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Das Regelrentenalter hat er noch nicht erreicht. Er erhält eine abschlagsfreie Rente aufgrund seiner Schwerbehinderung. Ich habe leider in dem Dokument keinen Hinweis auf die Rente aufgrund der Schwerbehinderung gefunden.

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t_r_
Allwissender
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Entscheidend für die Versicherungsfreiheit in der RV und AV ist nur noch der Beginn der Regelaltersrente mit Vollrente wegen Alters, andere Altersrenten, ob gekürzt oder ungekürzt spielen keine Rolle.

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FrauSmith
Fortgeschrittener
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Personengruppe 120

 

Beitragsschlüssel 3111

 

(nur KV ermäßigt. Alles andere voll)

 

Wie sie sagen ist die Regelaltergrenze nicht erreicht.

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letzte Antwort am 19.01.2023 20:18:19 von FrauSmith
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