Hallo zusammen,
ich habe zwei Fälle, beide aufgrund der "Altersrente für schwerbehinderte Menschen".
Fall 1:
Wir haben einen Mitarbeiter (geboren 12/1959), der ab 01.01.23 eine "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" erhält. Der Mitarbeiter arbeitet aber weiter. Welcher Personengruppenschlüssel und Beitragsgruppenschlüssel muss nun verwendet werden?
Fall 2:
Ein weiterer Mitarbeiter (geboren 10/1958) hat diesen Monat seinen Schwerbehindertenausweis eingereicht und hätte ab 01.11.22 Anspruch auf "Altersrente für schwerbehinderte Menschen". Ist hier etwas zu beachten? Die Rente wurde noch nicht eingereicht. Wenn ich die Probeabrechnung mache kommt folgender Hinweis:
Ich habe darauf hin den Rentnerschlüssel 42 hinterlegt (ich weiß nicht, ob dies richtig ist, da er noch nicht in Rente ist):
Dann erhalte ich jedoch eine Fehlermeldung:
Gruß
Sandra Templin
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
das Dokument sollte zu Fall 1 weiterhelfen:
Altersvollrentner / Rentner abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt
Im Fall 2 ist noch kein Rentnerschlüssel einzugeben, wenn bisher weder eine Rente beantragt noch bewilligt wurde. Es handelt sich bei dem Hinweis LN03632 nur um einen Hinweis, damit eine Umschlüsselung nicht vergessen wird.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo,
Fall 2 passt. Danke!
Bei Fall 1 bin ich gemäß Dokument vorgegangen:
Personengruppenschlüssel 119, Beitragsgruppenschlüssel 3321
Jedoch als Rentnerschlüssel: 42 Alterssrente für schwerbehinderte Menschen
Dann kommt folgende Fehlermeldung:
Viele Grüße
Sandra Templin
Ich würde mal tippen, dass Sie nicht das richtige Beispiel genommen haben.
Sie müssen zuerst prüfen, ob der Mitarbeiter das Regelalter für eine Altersrente bereits erreicht hat.
Hier
https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/rentenbeginnrechner.html
können Sie den Beginn der regulären Rente ermitteln. Dieses Datum ist erst der Beginn der RV-Freiheit und AV-Freiheit für den Arbeitnehmer.
Das Regelrentenalter hat er noch nicht erreicht. Er erhält eine abschlagsfreie Rente aufgrund seiner Schwerbehinderung. Ich habe leider in dem Dokument keinen Hinweis auf die Rente aufgrund der Schwerbehinderung gefunden.
Entscheidend für die Versicherungsfreiheit in der RV und AV ist nur noch der Beginn der Regelaltersrente mit Vollrente wegen Alters, andere Altersrenten, ob gekürzt oder ungekürzt spielen keine Rolle.
Personengruppe 120
Beitragsschlüssel 3111
(nur KV ermäßigt. Alles andere voll)
Wie sie sagen ist die Regelaltergrenze nicht erreicht.