abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Rentner mit Nebenverdienst- welche Steuerklasse ?

5
letzte Antwort am 01.02.2024 08:02:57 von rschoepe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
xasx
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 6
6382 Mal angesehen

Guten Morgen Zusammen, 

 

ich habe eine Frage zu Rentnern die einen Nebenverdienst haben. 

 

Mein Mitarbeiter ist Rentner und bezieht 1900 € Rente. Er ist zurzeit nur als Aushilfe tätig und möchte gerne mehr arbeiten - heißt Teilzeit oder Vollzeit. 

 

Seine individuelle Steuerklasse ist die Klasse 4. 

 

Wird die Rente nun der Steuerklasse 4 zugeordnet und der Nebenverdienst mit Steuerklasse 6 ?

Auf Lexware lese ich das so heraus, aber überall steht es anders.

 

https://www.lexoffice.de/lexikon/steuerklasse-6/#:~:text=F%C3%BCr%20Rentner%3Ainnen%20mit%20Nebenjobs,und%20nach%20Lohnsteuerklasse%206%20versteuert

 

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 6
6355 Mal angesehen

Die St.-Kl. 4 ist für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis korrekt.

 

Kommen Rentenbezüge hinzu, müsste er sich steuerlich beraten lassen bzgl. seiner effektiven Steuerbelastung auf sein Jahreseinkommen. Gilt ebenso für die mögliche Option bei den Steuerklassen.

0 Kudos
rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 6
6341 Mal angesehen

@cro  schrieb:

Kommen Rentenbezüge hinzu, müsste er sich steuerlich beraten lassen bzgl. seiner effektiven Steuerbelastung auf sein Jahreseinkommen.


Und auch im Hinblick auf den maximalen Hinzuverdienst, bevor ihm die Rente gekürzt wird. Die Grenze für die Gesamteinkünfte (Rente + Nebenverdienst) ist m.W. seit Jahren nicht erhöht worden, der mögliche Hinzuverdienst schrumpft also mit jeder Rentenerhöhung.

0 Kudos
mick
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 6
6336 Mal angesehen

Die Rente wird keiner Steuerklasse zugeordnet, da hier auch keine Besteuerung bei Auszahlung erfolgt.

 

Steuerklassen gelten für Arbeitsverhältnisse.

 

Ein Rentner mit Nebenverdienst muss in den meisten Fällen im Rahmen einer Steuererklärung nachzahlen, da seine Rente unterjährig (ohne festgesetzte ESt-VZ) unversteuert ist und Rente+Lohn eine entsprechende Einkommensteuer ergeben.

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 5 von 6
6284 Mal angesehen

@rschoepe  schrieb:

 

Und auch im Hinblick auf den maximalen Hinzuverdienst, bevor ihm die Rente gekürzt wird. Die Grenze für die Gesamteinkünfte (Rente + Nebenverdienst) ist m.W. seit Jahren nicht erhöht worden, der mögliche Hinzuverdienst schrumpft also mit jeder Rentenerhöhung.


Bei Altersrentnern gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Auch bei vorgezogener Altersrente kann seit dem 01.01.2023 unbegrenzt hinzuverdient werden.

 

Die Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrentnern sind dynamisch und richten sich nach den Sozialversicherungsgrößen, die jährlich angepasst werden . Bei Erwerbsminderungsrenten ist aber auch der Umfang und die Art der Tätigkeit zu beachten, so dass die im Einzelfall vom Arbeitnehmer mit der Rentenversicherung geklärt werden muss.

 

(FAQs | Änderung bei den Hinzuverdienstgrenzen seit 1. Januar 2023 | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de))

rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 6 von 6
6205 Mal angesehen

Ah, ok. Ich kenne das in der Praxis aktuell nur von meiner Mutter (Witwenrente + Teilzeit), die in die beschriebene Problematik gelaufen ist.

0 Kudos
5
letzte Antwort am 01.02.2024 08:02:57 von rschoepe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage