Guten Morgen Zusammen,
ich habe eine Frage zu Rentnern die einen Nebenverdienst haben.
Mein Mitarbeiter ist Rentner und bezieht 1900 € Rente. Er ist zurzeit nur als Aushilfe tätig und möchte gerne mehr arbeiten - heißt Teilzeit oder Vollzeit.
Seine individuelle Steuerklasse ist die Klasse 4.
Wird die Rente nun der Steuerklasse 4 zugeordnet und der Nebenverdienst mit Steuerklasse 6 ?
Auf Lexware lese ich das so heraus, aber überall steht es anders.
Die St.-Kl. 4 ist für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis korrekt.
Kommen Rentenbezüge hinzu, müsste er sich steuerlich beraten lassen bzgl. seiner effektiven Steuerbelastung auf sein Jahreseinkommen. Gilt ebenso für die mögliche Option bei den Steuerklassen.
@cro schrieb:Kommen Rentenbezüge hinzu, müsste er sich steuerlich beraten lassen bzgl. seiner effektiven Steuerbelastung auf sein Jahreseinkommen.
Und auch im Hinblick auf den maximalen Hinzuverdienst, bevor ihm die Rente gekürzt wird. Die Grenze für die Gesamteinkünfte (Rente + Nebenverdienst) ist m.W. seit Jahren nicht erhöht worden, der mögliche Hinzuverdienst schrumpft also mit jeder Rentenerhöhung.
Die Rente wird keiner Steuerklasse zugeordnet, da hier auch keine Besteuerung bei Auszahlung erfolgt.
Steuerklassen gelten für Arbeitsverhältnisse.
Ein Rentner mit Nebenverdienst muss in den meisten Fällen im Rahmen einer Steuererklärung nachzahlen, da seine Rente unterjährig (ohne festgesetzte ESt-VZ) unversteuert ist und Rente+Lohn eine entsprechende Einkommensteuer ergeben.
@rschoepe schrieb:
Und auch im Hinblick auf den maximalen Hinzuverdienst, bevor ihm die Rente gekürzt wird. Die Grenze für die Gesamteinkünfte (Rente + Nebenverdienst) ist m.W. seit Jahren nicht erhöht worden, der mögliche Hinzuverdienst schrumpft also mit jeder Rentenerhöhung.
Bei Altersrentnern gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Auch bei vorgezogener Altersrente kann seit dem 01.01.2023 unbegrenzt hinzuverdient werden.
Die Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrentnern sind dynamisch und richten sich nach den Sozialversicherungsgrößen, die jährlich angepasst werden . Bei Erwerbsminderungsrenten ist aber auch der Umfang und die Art der Tätigkeit zu beachten, so dass die im Einzelfall vom Arbeitnehmer mit der Rentenversicherung geklärt werden muss.
Ah, ok. Ich kenne das in der Praxis aktuell nur von meiner Mutter (Witwenrente + Teilzeit), die in die beschriebene Problematik gelaufen ist.