Hallo zusammen,
ich bräuchte Hilfe bei obengenanntem Thema, da es hier bei der Probeabrechnung immer zu einem Fehler kommt.
Wir haben einen AN, der seit dem 01.09.2023 den Rentenbescheid hat, jedoch mit Jahrgang 1959 noch nicht ganz die Altersregelgrenze erreicht hat. Er möchte weiterhin in die Rente einzahlen.
Der AN ist aktuell mit Personengruppenschlüssel 120 und dem Beitragsgruppenschlüssel 3111 erfasst.
Nun wurde unter Stammdaten / Sozialversicherung / Allgemeine SV-Daten / Rentner - der Beginn der Rente lt. Rentenbescheid 01.09.2023 erfasst.
Da es sich ja noch nicht um einen Altersvollrentner handelt, kann ich ja nur Altersteilrente bei Rentnerschlüssel ab 01/2024 angeben.
Wie muss ich ihn nun genau hinterlegen, damit ich ihn abrechnen kann? Vermutlich übersehe ich einfach etwas. Aber dennoch vielen Dank schonmal für die Hilfe.
Guten Tag,
Danke für den Hinweis.
Wir haben an der Stelle die Prüfung aus der Anlage 04a des Pflichtenheftes der ITSG für Lohnabrechnungsprogramme umgesetzt.
Diese Prüfungen führen zur Fehlermeldung LN03579.
Damit sie Ihren Sachverhalt abrechnen können, müssen Sie unter Verzicht RV-Freiheit ein "Nein" hinterlegen.
Falls nach dieser Anpassung der Fehler noch auftritt, wenden Sie sich bitte an die bekannten Servicekanäle.
Wir prüfen ob hier weitere Anpassungen am Programm nötig sind.
Beste Grüße Stefan Neubig
Entwicklung Lohn und Gehalt | DATEV eG