Hallo Datev, hallo Community ,
wir rechnen mit Lohn und Gehalt ab und müssen die SFN Zuschläge bei Krankheit (LA 1651) und Urlaub (LA 1601) steuer- und sozialversicherungspflichtig mit dem Durchschnitt der letzten 3 Monate berechnet werden.
Die tatsächlichen Arbeitsstunden immer schwankend und demzufolge auch die Zuschläge.
Wir müssen die SFN Zuschläge für Urlaub (bisher LA 1600) und Krankheit(bisher 1650) rückwirkend erfassen.
Nun ist aber die Frage entstanden: Müssen die durchschnittlichen SFN-Zuschläge mit in den Durchschnitt der Folgemonate gerechnet werden?
Wir haben ein Beispiel aus Datev Durchschnittsberechnung (Beispiele für Lohn und Gehalt Dok.-Nr.: 5303234 abgeleitet:
Monat | Lohnart | Abgerechnete Stunden | Stundenlohn (lt. Stammdaten) | Entgelt |
08/JJJJ | 1000 Stundenlohn 1510 Sonntagszuschl. 50% frei | 160 Stunden 16 Stunden | 16,50 EUR | 2.640,00 EUR 132,00 EUR |
09/JJJJ | 1000 Stundenlohn 1510 Sonntagszuschl. 50% frei | 50 Stunden 0 Stunden | 16,50 EUR | 825,00 EUR 0 EUR |
10/JJJJ | 1000 Stundenlohn 1510 Sonntagszuschl. 50% frei | 80 Stunden 0 Stunden | 16,50 EUR | 1.320,00 EUR 0 EUR |
Gesamte Werte DU01 | 290,00 Std = Stunden der Lohnart 1000: | 4.917,00 EUR | ||
Durchschnittlicher Stundenlohn | 4.917,00/290= | 16,95 EUR |
Abrechnung November und Dezember
Monat | Erfasste Stunden in den Bewegungsdaten | Abgerechneter Stundenlohn | Entgelt |
11/JJJJ | Lohnart 1000 Stundenlohn mit 70 Stunden | 16,50 EUR (aus den Stammdaten) | 1.155,00 EUR |
Lohnart 1651 Lohnfortzahlung mit 40 Stunden | 16,95 EUR (aus dem Durchschnitt) | 678,00 EUR |
12/JJJJ | Lohnart 1000 Stundenlohn mit 100 Stunden | 16,50 EUR (aus den Stammdaten) | 1.650,00 EUR |
Lohnart Urlaub mit 32 Stunden: -LA1600 (da keinen Zuschlag 09/JJJJ-11/JJJJ gab) oder -LA 1601 (inkl. Durchschnitt 11/JJJJ | 16,50 EUR (aus den Stammdaten) oder
16,58 EUR (aus dem Durchschnitt) | 528,00 EUR
530,56 EUR |
Im November können wir ohne Problem den Durchschnitt der letzten 3 Monate berechnen.
Wie berechnet man für Dezember?
Der Arbeitnehmer hat für die letzten 3 Monate keinen Zuschlag bekommen. Muss der Durchschnittswert des Vormonats (November) bei der Berechnung mit berücksichtig werden, also mit LA 1601 oder
ohne Durschschnitt LA 1600?
Vielen Dank im Voraus
Freundliche Grüße
RAG
Hallo,
das steuern Sie über die Mandantendaten - Durchschnitte - Alternativfaktoren
Haken setzen "Bei fehlenden Durchschnittswerten bei Eintritt oder Unterbrechung" und Stundendurchschnitte z.B. mit Stundenlohn1 vorbelegen.
Mit freundlichem Gruß
Hallo RAG,
leider können wir Ihnen als DATEV keine rechtliche Antwort darüber geben, ob der von Lohn und Gehalt errechnete und mit der Lohnart 1601 ausgewiesene Durchschnittswert mit in die zukünftige Durchschnittsberechnung einfließen muss.
Vielleicht kann Ihnen aber hier jemand aus der Community weiterhelfen?
Hallo MHoeft,
vielen Dank für Ihre Antwort. Das habe wir auch so eingerichtet. Die Frage ist, ob es ein Durchschnitt gebildet werden muss.
Viele Grüße
Hallo in die Runde,
wer kann uns hier weiterhelfen?
Vielen Dank
RAG
"Es ist zu ermitteln, welches Arbeitsentgelt ohne Ausfall zu bezahlen gewesen wäre."
Wenn durch weitere Lohnsachverhalte das Arbeitsentgelt höher als der Stundenlohn ist, wird ein Durchschnitt zu bilden sein, da es ansonsten im Rahmen der SV-Prüfung zu Problemen führen könnte.
Hier gibt es ein Überblick (ohne Gewähr): Überblick
Hallo,
ich würde die Lohnart 1651 mit in den DU01 einpflegen und damit im Dezember auch den Stundensatz des Durchschnittslohns bei Urlaubslohn/Feiertagslohn und Entgeltfortzahlung berücksichtigen.
Leider habe ich hierzu nichts 100% rechtliche Absicherung.
Gruß Jasmina Reichert
Hallo MHoeft,
es gibt keine weitere Lohnsachverhalte, die zu einem hohen Stundenlohn führen können, s. bitte die Tabelle.
Vielen Dank und Grüße
RAG