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SFN Zuschläge bei Urlaub/Krankheit (LuG)

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letzte Antwort am 17.05.2021 11:59:49 von rag
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rag
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Nachricht 1 von 8
6880 Mal angesehen

Hallo Datev, hallo Community ,

 

wir rechnen mit Lohn und Gehalt ab und müssen die SFN Zuschläge bei Krankheit (LA 1651) und Urlaub (LA 1601) steuer- und sozialversicherungspflichtig mit dem Durchschnitt der letzten 3 Monate berechnet werden.

Die tatsächlichen Arbeitsstunden immer schwankend und demzufolge auch die Zuschläge.

Wir müssen die SFN Zuschläge für Urlaub (bisher LA 1600) und Krankheit(bisher 1650) rückwirkend erfassen.

 

Nun ist aber die Frage entstanden: Müssen die durchschnittlichen SFN-Zuschläge mit in den Durchschnitt der Folgemonate gerechnet werden? 

Wir haben ein Beispiel aus Datev Durchschnittsberechnung (Beispiele für Lohn und Gehalt Dok.-Nr.: 5303234  abgeleitet:

Monat

Lohnart

Abgerechnete Stunden

Stundenlohn

(lt. Stammdaten)

Entgelt

08/JJJJ

1000 Stundenlohn

1510 Sonntagszuschl. 50% frei

160 Stunden

16 Stunden

16,50 EUR

2.640,00 EUR

132,00 EUR

09/JJJJ

1000 Stundenlohn

1510 Sonntagszuschl. 50% frei

50 Stunden

0 Stunden

16,50 EUR

825,00 EUR

0 EUR

10/JJJJ

1000 Stundenlohn

1510 Sonntagszuschl. 50% frei

80 Stunden

0 Stunden

16,50 EUR

1.320,00 EUR

0 EUR

Gesamte Werte DU01

290,00 Std

= Stunden der Lohnart 1000:

4.917,00 EUR

Durchschnittlicher Stundenlohn

4.917,00/290=

16,95 EUR

 

Abrechnung November und Dezember

Monat

Erfasste Stunden in den Bewegungsdaten

Abgerechneter Stundenlohn

Entgelt

11/JJJJ

Lohnart 1000 Stundenlohn mit 70 Stunden

16,50 EUR

(aus den Stammdaten)

1.155,00 EUR

Lohnart 1651 Lohnfortzahlung mit 40 Stunden

16,95 EUR

(aus dem Durchschnitt)

678,00 EUR

12/JJJJ

Lohnart 1000 Stundenlohn mit 100 Stunden

16,50 EUR (aus den Stammdaten)

1.650,00 EUR

Lohnart Urlaub mit 32 Stunden:

-LA1600 (da keinen Zuschlag 09/JJJJ-11/JJJJ gab) oder

-LA 1601 (inkl. Durchschnitt 11/JJJJ

16,50 EUR (aus den Stammdaten)

oder

 

 

16,58 EUR (aus dem Durchschnitt)

528,00 EUR

 

 

 

530,56 EUR

 

Im November können wir ohne Problem den Durchschnitt der letzten 3 Monate berechnen.

 

Wie berechnet man für Dezember?

 

Der Arbeitnehmer hat für die letzten 3 Monate keinen Zuschlag bekommen. Muss der Durchschnittswert des Vormonats (November) bei der Berechnung mit berücksichtig werden, also mit LA 1601 oder

ohne Durschschnitt LA 1600?

 

Vielen Dank im Voraus

 

Freundliche Grüße

RAG

MHoeft
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 8
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Hallo,

 

das steuern Sie über die Mandantendaten - Durchschnitte - Alternativfaktoren

 

Haken setzen "Bei fehlenden Durchschnittswerten bei Eintritt oder Unterbrechung" und Stundendurchschnitte z.B. mit Stundenlohn1 vorbelegen.

 

Mit freundlichem Gruß

 

 

mh
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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 8
6822 Mal angesehen

Hallo RAG,


leider können wir Ihnen als DATEV keine rechtliche Antwort darüber geben, ob der von Lohn und Gehalt errechnete und mit der Lohnart 1601 ausgewiesene Durchschnittswert mit in die zukünftige Durchschnittsberechnung einfließen muss.


Vielleicht kann Ihnen aber hier jemand aus der Community weiterhelfen?

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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rag
Beginner
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Nachricht 4 von 8
6809 Mal angesehen

Hallo MHoeft,

 

vielen Dank für Ihre Antwort. Das habe wir auch so eingerichtet. Die Frage ist, ob es ein Durchschnitt gebildet werden muss.

 

Viele Grüße

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rag
Beginner
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Nachricht 5 von 8
6795 Mal angesehen

Hallo in die Runde,

 

wer kann uns hier weiterhelfen?

 

Vielen Dank

RAG

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MHoeft
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 8
6764 Mal angesehen

"Es ist zu ermitteln, welches Arbeitsentgelt ohne Ausfall zu bezahlen gewesen wäre."

 

Wenn durch weitere Lohnsachverhalte das Arbeitsentgelt höher als der Stundenlohn ist, wird ein Durchschnitt zu bilden sein, da es ansonsten im Rahmen der SV-Prüfung zu Problemen führen könnte.

 

Hier gibt es ein Überblick (ohne Gewähr): Überblick 

mh
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Jasmina25
Fortgeschrittener
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Nachricht 7 von 8
6752 Mal angesehen

Hallo,

ich würde die Lohnart 1651 mit in den DU01 einpflegen und damit im Dezember auch den Stundensatz des Durchschnittslohns bei Urlaubslohn/Feiertagslohn und Entgeltfortzahlung berücksichtigen.

 

Leider habe ich hierzu nichts 100% rechtliche Absicherung.

 

Gruß Jasmina Reichert

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rag
Beginner
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Nachricht 8 von 8
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Hallo MHoeft,

 

es gibt keine weitere Lohnsachverhalte, die zu einem hohen Stundenlohn führen können, s. bitte die Tabelle.

 

Vielen Dank und Grüße

RAG

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letzte Antwort am 17.05.2021 11:59:49 von rag
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