Hallo,
In § 25 DEÜV habe ich folgendes gelesen und mich gefragt ob auf den Lohnabrechnung von DATEV/Lodas darauf hingewiesen wird.
Ich konnte das so nicht erkennen.
" (2) Die Bescheinigung kann auf den üblichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen erteilt werden"
Bin ich blind oder ist das nicht darauf (muss ja nicht, kann aber).
Vielleicht kann das jemand bestätigen oder dementieren 🙂 Für eine Blinde
Vielen Dank
Gruss Claudia
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hier geht es um die Protokolle der DEÜV-Meldungen (Anmeldungen, Abmeldungen, Unterbrechungsmeldungen, Jahresmeldungen).
Diese Meldebestätigungen dürfen auf der normalen Abrechnung mit ausgewiesen werden.
In den DATEV-Programmen (und m.E. bei fast allen anderen Lohnprogrammen) werden diese Protokolle als gesonderte Auswertungen ausgegeben.
Und damit wird auf den Lohnabrechnungen nichts gesondert bescheinigt.
Hallo,
viele Danke für die Bestätigung.
Gruss