Frohes neues Jahr.
4 AN erhalten vom AG den st-/sv-freien Sachbezug von 50 € für das Fitnessstudio. Rg.-Empfänger ist der AG.
Das Problem ist, dass auf Grund der USt-Differenz es 200,02 € sind, weil auf den Nettowert die USt drauf kommt.
Für 1 AN = 42,02 € Netto + 7,98 € USt = 50,00 € Brutto
Für 4 AN = 42,02 € * 4 = 168,08 € Netto + 31,94 € USt = 200,02 € Brutto
Wird jetzt der Sachbezug von 50 € pro AN überschritten?
Hallo,
immer wieder schön, wie durch Rundungsdifferenzen Probleme entstehen. 😉
Mein Vorschlag wäre: Wie teuer ist das Fitnessstudio pro Person? Wenn auf der Rechnung 50 € brutto ausgewiesen sind, sollte auch durch andere Rechenwege kein höherer theoretischer Bruttobetrag zustande kommen (können).
Damit wäre die Sachbezugsgrenze eingehalten ... alles andere wäre praxisfern und sollte dem (lebensfremden?) Betriebsprüfer überlassen werden ;-).
Viele Grüße.