abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Sachbezug Fitnessstudio (über) 50 Euro?

1
letzte Antwort am 03.01.2024 09:10:20 von lohnexperte
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
tbehrens
Fachmann
Offline Online
Nachricht 1 von 2
546 Mal angesehen

Frohes neues Jahr.

 

4 AN erhalten vom AG den st-/sv-freien Sachbezug von 50 € für das Fitnessstudio. Rg.-Empfänger ist der AG.

Das Problem ist, dass auf Grund der USt-Differenz es 200,02 € sind, weil auf den Nettowert die USt drauf kommt.

 

Für 1 AN = 42,02 € Netto + 7,98 € USt = 50,00 € Brutto

Für 4 AN = 42,02 € * 4 = 168,08 € Netto + 31,94 € USt = 200,02 € Brutto

 

Wird jetzt der Sachbezug von 50 € pro AN überschritten?

 

 

lohnexperte
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 2
476 Mal angesehen

Hallo,

 

immer wieder schön, wie durch Rundungsdifferenzen Probleme entstehen. 😉

 

Mein Vorschlag wäre: Wie teuer ist das Fitnessstudio pro Person? Wenn auf der Rechnung 50 € brutto ausgewiesen sind, sollte auch durch andere Rechenwege kein höherer theoretischer Bruttobetrag zustande kommen (können).

 

Damit wäre die Sachbezugsgrenze eingehalten ... alles andere wäre praxisfern und sollte dem (lebensfremden?) Betriebsprüfer überlassen werden ;-).

 

Viele Grüße.

 

 

0 Kudos
1
letzte Antwort am 03.01.2024 09:10:20 von lohnexperte
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage