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Sachbezug nur SV-Übernahme durch AG

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letzte Antwort am 24.01.2025 10:52:17 von lohnexperte
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Simone4
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Hallo zusammen,

 

ich möchte gerne einen Sachbezug (wie LA 843) eingeben, bei der aber nur der SV-Anteil vom AG übernommen wird (LA 844), die Steuer soll nicht ausgewiesen werden (also keine LA 845, weil dies schon in der Buchhaltung erfolgt ist).

 

Gibt es die Möglichkeit, 2 LA so miteinander zu verbinden bzw. die LA 845 für diesen Fall auszublenden?

 

Danke vorab

wicki04
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 7
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Wie soll die Lohnart 845 „Übernahme Steuer aus SV AN“ über die Buchhaltung erfolgt sein?


Hier geht es um doppelte Lohnversteuerung. Die übernommenen SV Beiträge werden nach 37 b nochmals lohnversteuert über die Lohnart 845 (erneuter Geldwerten Vorteil).  Normalerweise würde dieser Vorteil nochmals und nochmals versteuert, also wie ein Kreislauf. Allerdings hat der Gesetzgeber irgendwann gesagt,  dass nach doppelter Lohnversteuerung Schluss ist.

 

KOB
Simone4
Beginner
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Nachricht 3 von 7
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Die Buchhaltung hat die Pauschalversteuerung bereits abgewickelt, daher benötige ich eine Lösung, wie nur die Übernahme der SV-Beiträge in LODAS abgebildet werden kann.

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Simone4 ,


wird der Sachbezug mit der Stammlohnart 843 abgerechnet, wird dieser mit 30 Prozent pauschalversteuert und sozialversicherungspflichtig abgerechnet. Die pauschale Steuer kann nicht unterdrückt werden.

 

Der Arbeitgeber kann die Beiträge zur Sozialversicherung übernehmen (Stammlohnart 844).
Die Übernahme der Sozialversicherung stellt einen geldwerten Vorteil dar. Der Arbeitgeber kann die individuelle Versteuerung des geldwerten Vorteils ebenfalls übernehmen (Stammlohnart 845).

 

Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1035160 im Kapitel Netto-Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer abrechnen.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Theo1
Einsteiger
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Hallo,

welche Lohnar nehme ich für einen Einmalbezug an die Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber Lohnsteuer und Sozialversicherung übernimmt?

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pogo
Experte
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Nachricht 6 von 7
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Den Einmalbezug mit einer Nettolohnart erfassen.

Den errechneten und ausgewiesenen Bruttowert im Anschluss mit deiner Einmalbezugslohnart erfassen.

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lohnexperte
Fachmann
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Hallo @Theo1 ,

 

wenn der Einmalbezug ein Sachbezug ist, dann ist die Stammlohnart 843 zu wählen.

 

VG

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letzte Antwort am 24.01.2025 10:52:17 von lohnexperte
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