Hallo liebe Community,
ein Mandant übernimmt Mitarbeiter einer anderen Firma mit den alten Konditionen.
Dabei steht ein Samstagzuschlag mit 25 %.
Ich bin mir nicht sicher, ob dieser, da Samstag, steuerpflichtig ist und mit welcher LA in L&G ich diesen abrechnen soll.
Kann jemand helfen...
Beste Grüße
Heli
Hallo Heli,
klar ist der Zuschlag am Samstag pflichtig.
Ich würde eine Lohnart anlegen (z. B. Samstagsarbeit), die als Folgelohnart den Zuschlag automatisch abrechnet. Wenn du dann z.B. 8 Stunden Samstagsarbeit eingibst, wird für die 8 Stunden automatisch auch die 25% abgerechnet wird.
Eine Datev Lohnart für Samstagsarbeit gibt es dazu nicht, so dass du selber eine LA anlegen musst.