Hallo zusammen,
ich stehe vor einem kleinen Rätsel und habe mich hier auch schon in anderen Themen versucht zu belesen, werde aber irgendwie nicht ganz fündig :(.
Beispiel:
Mitarbeiter x hat eine 5-Tage Woche. Er arbeitet von Mo-Do und hat Freitag einen Tag Kurzarbeit. Die ganze Woche wäre er in Frühschicht eingesetzt - sprich er würde für die Woche eine Frühschichtzulage von 8,5 % pfl. erhalten.
Wie berücksichtige ich nun den Freitag, wo er in Kurzarbeit ist? Laut der Agentur für Arbeit muss ich die geleisteten Frühschichtzulagen (Mo-Do) natürlich ganz normal im Sollentgelt berücksichtigen. Die Frühschichtzulage für den Freitag soll im Soll-Entgelt berücksichtigt werden im Ist-Entgelt darf Sie aber nicht auftauchen, da hierfür Kug bezahlt wird.
Wie gebe ich sowas denn nun im Lohnprogramm ein? Muss ich eine neue Lohnart für die Frühschichtzulage in Kug anlegen oder wie handhabt ihr das? Teilweise ist die Rede von der Lohnart 411. Muss ich diese verwenden?
Wir zahlen beispielsweise in der Spätschicht die 2 Stunden von 20:00 - 22:00 Uhr mit 8,5 % st./sv.-frei. Dann muss ich die ja auch noch zusätzlich gesondert schlüsseln, oder?
Sorry für die ganzen Fragezeichen, aber vielleicht hat ja jemand ebenfalls schon so einen Fall abgerechnet oder kann mir trotz dessen weiterhelfen.
Vielen lieben Dank vorab und liebe Grüße!
Christina
Hallo Christina,
die Zuschläge für die KUG Zeit müssen Sie manuell errechnen und den Bruttobetrag mit der Lohnart 411 und dem Buchungsschlüssel 2 bei den Bewegungsdaten einbuchen. Dadurch werden die Beträge dem Sollentgelt hinzugerechnet und beim Istentgelt nicht berücksichtigt, wodurch sich das KUG erhöht.
Eine Anlage neuer Lohnarten entfällt dadurch.
Gruß
Björn
Hallo Björn,
super, vielen Dank für deine Hilfe!
Liebe Grüße