Hallo Community,
ein AG hat uns angesprochen, daß eine AN ab Januar 2021 die Änderung der bisherigen Steuerklasse 1 (0,5 Kinderfreibetrag) auf 2 (Kinderfreibetrag 0,5) beantragen will.
Ist neben dem Vordruck "Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II)" auch der amtliche Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag 2021 einzureichen?
Wir sind uns unsicher, ob beide Vordrucke vorzulegen sind.
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Hallo,
Ich würde die Dame auch wenn es blöd klingt zum Finanzamt schicken. Dort wird sie in der Arbeitnehmer Stelle gut beraten. Sie haben ja kein Mandatsverhältnis zur Arbeitnehmerin. Ob Sie einen Freibetrag eintragen lässt ist ihre eigene Entscheidung.