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Tätigkeitsschlüssel nicht korrekt

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letzte Antwort am 06.02.2024 10:27:33 von MikeWHerbs
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Faxfee
Beginner
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Hallo zusammen,

nachdem ich die Zeit gefunden habe, mich einmal eingehender mit meiner Meldebescheinigung zu beschäftigen, ist mir aufgefallen, dass die Ziffer für den Schulabschluss in meinem Tätigkeitsschlüssel nicht mit meinem Schulabschluss übereinstimmt. Geht es bei der Schlüsselziffer um einen, für die Tätigkeit notwendigen Schulabschluss oder um den tatsächlichen Schulabschluss des Arbeitnehmers?

Mit bestem Gruß

 

 

Thema von @Sabine_Enachescu in den Bereich Personalwirtschaft verschoben und die Kategorie Allgemein zugeordnet. 

pogo
Experte
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Nachricht 2 von 8
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Dort ist dein persönlicher Schulabschluss geschlüsselt.

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Faxfee
Beginner
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Nachricht 3 von 8
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Vielen Dank für die rasche Antwort.

In diesem Fall müsste die Ziffer also, um korrekt zu sein, geändert werden.

An wen muss ich mich zur Änderung wenden?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 8
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An den Arbeitgeber.

 

Dies ist aber letztlich nur ein Statistikwert und hat keinerlei Einfluss auf die eigentlichen Daten oder die Rente, so dass dies vermutlich auch nicht rückwirkend geändert sondern dann nur für die Zukunft angepasst wird.

RAHagena
Meister
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@Uwe_Lutz  schrieb:

An den Arbeitgeber.

 

Dies ist aber letztlich nur ein Statistikwert und hat keinerlei Einfluss auf die eigentlichen Daten oder die Rente, so dass dies vermutlich auch nicht rückwirkend geändert sondern dann nur für die Zukunft angepasst wird.


Absolut richtig, die Daten werden nur für die Arbeitsmarktstatistik genutzt, wird eine Meldung falsch abgebeben oder nicht korrigiert, kann dies gem. https://www.gesetze-im-internet.de/de_v/__41.html als Ordnungswidrigkeit geahndet werden... ist afaik aber noch nie passiert 😉 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/Meldeverfahren_nach_DEUEV/Meldung-nach-DEUV.html 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 6 von 8
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@RAHagena  schrieb:

 

Absolut richtig, die Daten werden nur für die Arbeitsmarktstatistik genutzt, wird eine Meldung falsch abgebeben oder nicht korrigiert, kann dies gem. https://www.gesetze-im-internet.de/de_v/__41.html als Ordnungswidrigkeit geahndet werden... ist afaik aber noch nie passiert 😉 



Dass eine falsche Angabe bei den Statistikwerten bisher nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet wurde, könnte auch daran liegen, dass sich die Ordnungswidrigkeiten "nur" auf §25 DEÜV beziehen und damit nur ein Verstoß gegen die Unterrichtung des Arbeitnehmers und Aufbewahrung der Meldung geahndet werden kann.

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RAHagena
Meister
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Nachricht 7 von 8
711 Mal angesehen

Ordnungswidrig [...] handelt, wer eine Bescheinigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übergibt. 

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MikeWHerbs
Erfahrener
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Nachricht 8 von 8
682 Mal angesehen

Oh,oh,

 

ich habe oft Aalzüchter mit Schulabschluss "9" eingetragen.

 

Wann verjähren denn solche Unaufmerksamkeiten?😎

 

Spassiger Gruss Mike

 

PS: denke das sind 6 Monate

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
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letzte Antwort am 06.02.2024 10:27:33 von MikeWHerbs
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