Hallo zusammen,
nachdem ich die Zeit gefunden habe, mich einmal eingehender mit meiner Meldebescheinigung zu beschäftigen, ist mir aufgefallen, dass die Ziffer für den Schulabschluss in meinem Tätigkeitsschlüssel nicht mit meinem Schulabschluss übereinstimmt. Geht es bei der Schlüsselziffer um einen, für die Tätigkeit notwendigen Schulabschluss oder um den tatsächlichen Schulabschluss des Arbeitnehmers?
Mit bestem Gruß
Thema von @Sabine_Enachescu in den Bereich Personalwirtschaft verschoben und die Kategorie Allgemein zugeordnet.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Dort ist dein persönlicher Schulabschluss geschlüsselt.
Vielen Dank für die rasche Antwort.
In diesem Fall müsste die Ziffer also, um korrekt zu sein, geändert werden.
An wen muss ich mich zur Änderung wenden?
An den Arbeitgeber.
Dies ist aber letztlich nur ein Statistikwert und hat keinerlei Einfluss auf die eigentlichen Daten oder die Rente, so dass dies vermutlich auch nicht rückwirkend geändert sondern dann nur für die Zukunft angepasst wird.
@Uwe_Lutz schrieb:An den Arbeitgeber.
Dies ist aber letztlich nur ein Statistikwert und hat keinerlei Einfluss auf die eigentlichen Daten oder die Rente, so dass dies vermutlich auch nicht rückwirkend geändert sondern dann nur für die Zukunft angepasst wird.
Absolut richtig, die Daten werden nur für die Arbeitsmarktstatistik genutzt, wird eine Meldung falsch abgebeben oder nicht korrigiert, kann dies gem. https://www.gesetze-im-internet.de/de_v/__41.html als Ordnungswidrigkeit geahndet werden... ist afaik aber noch nie passiert 😉
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/Meldeverfahren_nach_DEUEV/Meldung-nach-DEUV.html
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@RAHagena schrieb:
Absolut richtig, die Daten werden nur für die Arbeitsmarktstatistik genutzt, wird eine Meldung falsch abgebeben oder nicht korrigiert, kann dies gem. https://www.gesetze-im-internet.de/de_v/__41.html als Ordnungswidrigkeit geahndet werden... ist afaik aber noch nie passiert 😉
Dass eine falsche Angabe bei den Statistikwerten bisher nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet wurde, könnte auch daran liegen, dass sich die Ordnungswidrigkeiten "nur" auf §25 DEÜV beziehen und damit nur ein Verstoß gegen die Unterrichtung des Arbeitnehmers und Aufbewahrung der Meldung geahndet werden kann.
Ordnungswidrig [...] handelt, wer eine Bescheinigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übergibt.
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Oh,oh,
ich habe oft Aalzüchter mit Schulabschluss "9" eingetragen.
Wann verjähren denn solche Unaufmerksamkeiten?😎
Spassiger Gruss Mike
PS: denke das sind 6 Monate