Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Anrechenbarkeit der bereits erworbenen Stufenlaufzeit bei Arbeitgeberwechsel.
Als Beispiel:
Arbeitnehmer arbeitet ab Februar 2018 in der Entgeltgruppe S8 Stufe 3 bis zum 31.07.2018.
Dann wechselt er den Arbeitgeber, ohne Unterbrechung. Laut §16 Abs. 3 nimmt er die Stufe 3 mit.
Was ist aber mit den bereits erworbenen 6 Monaten Stufenlaufzeit?
Grüße aus Dresden
Ronald
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Hallo Ronald,
rechtliche Auskünfte können von unserer Seite nicht gegeben werden.
Eventuell ist in dem betroffenen Tarifvertrag ein Vermerk enthalten, wie die Stufenlaufzeit bei Arbeitgeberwechsel behandelt werden muss.
Falls dies nicht der Fall ist, wenden Sie sich zur Klärung des Sachverhalts bitte an die zuständige Institution.
Freundliche Grüße aus Nürnberg
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG