Hallo!
Arbeitnehmer können mit einer Tankkarte einer Tankstelle (Vertrag geschlossen), die im Betrieb liegt für 44 Euro tanken gehen. Die Quittung und ein selbst erstellter Gutschein werden gesondert im Betrieb aufbewahrt.
Muss der getankte Betrag zwingend auf die Lohnabrechnung?
Vertrag mit dem Emittenten geschlossen?
Der Sachbezug muss meiner Kenntnis nach ins Lohnkonto. Und dahin kommt er nur über die Abrechnung (LuG 2480)
Ja!
Der geldwerte Vorteil ist auf der Abrechnung zu dokumentieren. Eine externe Dokumentation alleine reicht nicht mehr. Ist aber bereits seit 1 oder 2 Jahren Pflicht so weit ich weiß.
@TN in der Kanzlei in der ich war hatten wir auch eigene Gutscheine, allerdings war die Tankkarte bei der Tankstelle aufbewahrt (ARAL). Das machen bei uns im Gebiet sehr viele so. Und ja, da ist ein entsprechender Vertrag geschlossen, der AN bekommt somit nie Bargeld ausgehändigt. Ist m.E. auch nach den Neuregelungen noch so statthaft.
P.S.: Aufzeichnung im Lohnkonto heißt nicht zwangsläufig Ausweis auf Lohnabrechnung. Das Lohnkonto kann auch extern geführt werden.