Hallo!
Ich habe mich bereits durch sämtliche Literatur gelesen, aber ich bräuchte doch mal die Erfahrung einiger Gleichgesinnten:
Es geht um einen Betrieb, der gerade neu die Tankgutscheine eingeführt hat.
Es wurden auf einen Mal mehrere Prepaid Karten a 44 Euro gekauft.
Diese wurden an die Mitarbeiter ausgegeben.
Parallel wurde ein Dokument erstellt mit dem Namen des Mitarbeiters und der Info, dass derjenige den 44 Euro Tankgutschein erhalten hat mit Datum.
Darunter hat der Mitarbeiter unterschrieben.
Alle Mitarbeiter stehen auf einem Blatt und daran geheftet ist die Quittung des Prepaid Kaufs.
Der Chef der Firma sagt, dass diese Dokumentation ausreiche.
Ich bin allerdings der Meinung, dass jeder einzelne einen Tankgutschein (selbst erstellt) erhalten muss und daran dann nochmal die Quittung angehängt sein, für die er dann auch tankt.
Irre ich mich da?
Ja. Die Dokumentation so wie beschrieben reicht völlig aus. Wichtig ist nur, dass wenn Gutscheine für mehrere Monate ausgereicht werden sollen, diese auch körperlich in mehreren Monaten ausgereicht werden müssen (und das ganze Entsprechend dokumentiert).
Kurze ergänzende Frage: Wieso sind Sie der Meinung, dass hier zusätzlich noch ein Gutschein erstellt werden muss?
So wird es in dem Betrieb meines Mannes gemacht.
Jeder erhält einen Gutschein und kann sich dann die im Betrieb liegende Tankkarte nehmen und für maximal 44 Euro tanken monatlich. Den Beleg des Tankens hängt er dann immer an den Gutschein und so wird er wohl auch in der Buchhaltung aufbewahrt.
Dann sollte sich der Betrieb Ihres Mannes umgehend mal mit seinem Steuerberater besprechen. Seit 1.1.2020 gibt es in dem Zusammenhang wesentlich verschärfte Regelungen und ohne den Sachverhalt jetzt näher zu prüfen, könnte die Verfahrensweise im Betrieb Ihres Mannes dazu führen, dass es eben kein Sachbezug ist, sondern steuer- und sv-pflichtiger Arbeitslohn.
Konkret steht das im Gesetz (§8 Absatz 1 Sätze 2 & 3):
„Zu den Einnahmen in Geld gehören auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate (z. B. Geldkarten) und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten. Dies gilt nicht bei Gutscheinen und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen.“
Alle warten immer noch auf das BMF-Schreiben, daher sind hier einige Dinge noch unklar.
Hallo Herr Kahl,
nun bin ich eben noch über diesen Beitrag gestolpert und in der Tat wird gerne noch Folgendes Vorgehen praktiziert:
1. Mitarbeiter erhält ein vom Arbeitgeber erstelltes Dokument mit folgendem Text:
"Gutschein über den Bezug von 32,00 Litern Benzin für Name Arbeitnehmer" "Ausgabemonat MM/JJJJ" sowie ein Zusatz:
"Ein Auszahlung für Minderbetankungen o.ä. ist ausgeschlossen"
"Der Höchstbetrag von 44,00 € darf nicht überschritten werden."
2. Der Mitarbeiter geht dann irgendwann an irgendeiner Tankstelle die Literanzahl tanken und erhält den Beleg.
3. Das Gutscheindokument nebst Tankbeleg nimmt der Arbeitgeber entgegen und überweist dem Arbeitnehmer die Auslagen.
Betroffene Mandate wollen dies so beibehalten und keine Änderung, machen dies seit eh und je so und wollen keine Tankkartenlösung oder ähnlich Komplexeres.
Meinung: Es wird ja kein Geldeswert mit dem Gutschein übertragen, sondern lediglich der Bezug von einer bestimmten Menge, eines bestimmten Treibstoffes an einer unbestimmten Tankstelle.
Sehe ich das persönlich nur etwas zu kritisch?
edit: Nein, ich sehe das wohl nicht zu kritisch. Auslagenerstattung in dem Fall schädlich.