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Tarifliche Zusatzrente Bauhauptgewerbe in Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 18.01.2024 15:18:55 von Astrid_Preuß
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Tyskrevision
Beginner
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Hallo liebe DATEV-Community,

 

wir starten aktuell mit unserem ersten Baulohn-Mandat. Hierzu hatten meine Kollegin und ich auch das Neuanwender-Seminar von Datev besucht. Leider stoßen wir jetzt auf folgende Herausforderung:

 

Mitarbeiter bekommt über die Lohnabrechnung einen Zuschuss zur bav/Pensionsfond i.H.v. 30,68€ vom AG (tarifliche Zusatzrente), selber wandelt er 9,20€ von seinem Gehalt um. Für LODAS finden wir hierzu auch eine Anleitung (https://apps.datev.de/dnlexka/document/5303053) und auch überall die genannten Beträge 30,68€/9,20€ und scheitern jetzt komplett an der Umsetzung in Lohn und Gehalt...

 

In der Anlage wird zwangläufig nach einem AG-Pflichtzuschuss gefragt, jedoch können die nur in % angegeben werden.

 

Wie handhabt ihr das? Wir sind hier wirklich etwas am verzweifeln..

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,


legen Sie für den Arbeitgeberbeitrag und für die Entgeltumwandlung jeweils einen separaten Vertrag unter Stammdaten | Betriebliche Altersvorsorge | Pensionsfonds an.


Im ersten Vertrag hinterlegen Sie den Arbeitgeberbeitrag i. H. v. 30,68 €.


Im zweiten Vertrag hinterlegen Sie die Entgeltumwandlung i. H. v. 9,20 €. Wird Ihnen ein fixer Betrag für den AG-Pflichtzuschuss vorgegeben, ist es erforderlich, dass Sie den Prozentsatz manuell ermitteln. Leider führt dies meist zu kleinen Rundungsdifferenzen (rund +/- 0,01 €).


Wenn Sie den AG-Pflichtzuschuss als Betrag anlegen möchten, ist hierfür ein weiterer Vertrag erforderlich. Kopieren Sie die Lohnart 4700 (Betriebl. AV, AG,lfd,§3Nr.63EStG) auf eine freie Lohnartennummer und benennen diese Lohnart entsprechend um (z. B. AG-Pflichtzuschuss). Diese neue Lohnart können Sie im dritten Vertrag auswählen.


Auf Mandantenebene legen Sie unter Mandantendaten | AG-Pflichtzuschuss bAV eine neue Variante des AG-Pflichtzuschusses mit einem individuellen Prozentsatz von 0,0% an. Diese Variante hinterlegen Sie im zweiten Vertrag (Entgeltumwandlung).


Beachten Sie bitte auch, dass die Verträge mit den Arbeitgeberbeiträgen förderfähig nach §100 EStG sind.


Weitere Informationen finden Sie in unserem Dokument 9226390 – Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab 2018.


Viele Grüße aus Nürnberg


Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
D_G
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Hallo Frau Preuß,

 

ich habe einen bAV-Vertrag mit der SOKA (Tarifliche Zusatzrente) in Lohn und Gehalt anzulegen.

 

Hier muss ich doch als Vertragsart "Pensionskasse" auswählen, korrekt?

 

Danke & Gruß

D_G

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


ja, das ist korrekt.


Informationen dazu, wie Sie in Lohn und Gehalt die bAV einrichten, finden Sie in unserem Dokument 5303517 – Tarifliche Zusatzrente erfassen – Gerüstbauer-Handwerk (Beispiele für Lohn und Gehalt).

 

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 18.01.2024 15:18:55 von Astrid_Preuß
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