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Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit

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letzte Antwort am 21.05.2019 08:01:39 von Daniela_Eichler
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petrabu
Einsteiger
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Hallo,

und ich hab noch ein 2. Problem, eine MA ist noch im Mutterschutz, hat ihren Antrag auf Elternzeit gestellt, soweit so gut.

Elternzeit beantragt 5.5.2019 - 4.9.2020

Ab dem 5.1.2020 möchte die MA wieder in Teilzeit anfangen mit arbeiten mit 25 Stunden bis 4.5.2020, ab dem 5.5.2020 möchte sie bis zum Ende der Elternzeit 4.9.2020 mit 30 Stunden.

Lege  ich bei dem MA für die Monat Jan/2020; Mai/2020; Sep/2020 und Okt/2020 jeweils einen neuen Zeile bei der Entlohnung an und wie stelle ich die Wochenstunden dar in den Monaten Mai und September wo ich im Monat wechselnde Wochenarbeitsstunden habe?

Muss ich sonst noch was beachten? Berechnet das Programm den Teilmonatsbezug für Januar eigenständig? Bis 4.1.2020 ist ja Elternzeit eingetragen.

Ich bedanke mich ganz herzlich.

t_r_
Allwissender
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Guten Morgen,

ich würde die Änderungen in den Bewegungsdaten erfassen. Dort haben Sie die Möglichkeit, dass Sie die Berechnungsgrundlage unter Bemerkungen erfassen können.

Dafür würde ich das vereinbarte Gehalt in den Stammdaten von 01/20 bis 09/20 auf Null setzen und direkt ab 10/20 wieder erfassen.

Dann würde ich das Entgelt mit Berechnungsgrundlage unter Bemerkungen für die einzelnen Monate erfassen. Im Monat Mai und im Monat September würde ich zwei Bewegungsdatenzeilen verwenden. Eine Zeile je vereinbarter Arbeitszeit.

Die Arbeitszeiten können Sie auf Mitarbeiterebene unter Arbeitszeiten | wöchentliche Sollarbeitszeit pro Woche erfassen.

In der von mir vorgeschlagenen Variante hätten Sie mit der Automatik der Kürzung bis zum 04.01.2020 nichts zu tun. Sollten Sie lieber das Gehalt in den Stammdaten eintragen, so würde das Programm aufgrund der Kalendariumseinträge Elternzeit eine Kürzung des Fest6bezugs vornehmen, wenn eine Kürzung für Teilmonate hinterlegt ist.

Viele Grüße

T. Reich

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DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

eine Mitarbeiterin ist im Zeitraum vom 05.05.2019 - 04.09.2020 in Elternzeit. Ab dem 05.01.2020 geht die Mitarbeiterin in Teilzeit wieder arbeiten. In dieser Zeit ändert sich mehrmals die wöchentliche Arbeitszeit und das Gehalt.

Die Buchung des Ausfallschlüssels Elternzeit (EZ) im Kalender ist ab Beginn der Teilzeitbeschäftigung zu entfernen. Das hat den Hintergrund, dass durch die Teilzeitbeschäftigung keine vollständige Unterbrechung mehr vorliegt.  Gehen Sie dazu bei der Mitarbeiterin unter Stammdaten | Bewegungsdaten | Kalender und löschen den Ausfallschlüssel EZ. Falls der Haken "Fortschreibung der Unterbrechung über den Monat hinaus" aktiviert ist, entfernen Sie diesen ebenfalls.

Die Buchung des Entgelts können Sie über zwei Wege vornehmen:

- Sie rechnen die Beträge für die jeweiligen Monate aus und buchen diese manuell über die Monatserfassung.

- Sie erfassen unter Stammdaten | Entlohnung | Be-/Abzüge eine neue Historie mit dem entsprechenden Gültig ab und dem Betrag.

Unter Stammdaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige / feste Arbeitszeiten erfassen Sie mit einer neuen Historie die jeweils gültige wöchentliche Arbeitszeit - oder wenn sich diese während des Monats ändert - wie von Herrn Reich beschrieben über die wöchentliche Sollarbeitszeit.

Viele Grüße,

Daniela Eichler

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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letzte Antwort am 21.05.2019 08:01:39 von Daniela_Eichler
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