Hallo zusammen,
ich stelle im Juni einen Mandanten auf das Schätzverfahren um. Die Abrechnungen für Mai sind ohne Schätzverfahren gelaufen, sodass es für Juni zunächst keinen geschätzten Beitragsnachweis gibt. Da es im Juni mehrere Neueinstellungen von Personal gab, würden die geschätzten Werte aus Mai sowieso nicht passen, sodass der Haken für Schätzverfahren und anschließend Stammdaten senden mir nicht sinnvoll erscheint.
Ich würde lieber die Beitragsnachweise pro Krankenkasse mit absoluten Werten korrigieren und mir hierfür die Abrechnungsvorschau für Juni zukommen lassen, die die geschätzten Werte für Juli enthält. Die Werte für Juli würde ich dann ebenso für die Schätzung der Juni Werte zugrunde legen.
Nun meine Frage: In welchem Monat sind die Werte für die voraussichtliche Beitragsschuld zu erfassen? Und wie sind die Daten ins Rechenzentrum zu senden? Ich möchte die geschätzten SV-Werte für 06/2021 rechtzeitig übermitteln, aber die Lohnabrechnung für 06/2021 noch nicht endgültig erstellen, weil die Stunden der letzten Tage des Monats nur geschätzt sind.
Vielen Dank
Hallo,
alle Informationen zur Einrichtung des Schätzverfahrens finden Sie im Hilfedokument 1070158.
Erfassen Sie die voraussichtliche Beitragsschuld der Krankenkassen in dem Bearbeitungsmonat, für den die Schätzung erstellt werden soll - in Ihrem Fall in 06/2021.
Senden Sie die voraussichtliche Beitragsschuld und den Haken zur Teilnahme am Schätzverfahren per Stammdatensendung in das Rechenzentrum, werden die Schätzbeitragsnachweise vom Programm erstellt und übermittelt.
Hallo Frau MErtel,
wie kann man bei Nichtbeachtung eine korrekte Bruttolohnverbuchung erzeugen? (DALY/LODAS/manuell???).
Es wurde im November unter Zeitdruck nur der Haken gesetzt, dass geschätzt werden soll, um den BN rauszubkeommen. Leider waren die Kanzleistandards nicht korrekt belegt, sodass in der 80er Auswertung nicht die Schätzbeträge enthalten sind...
DAnke sehr.
Hallo,
eine rückwirkende Korrektur des Buchungsbelegs ist mit einer Wiederabrechnung möglich. Kann der Abrechnungsmonat (z.B. 11/2021) nicht wiederholt werden, muss der Buchungsbeleg manuell korrigiert werden.
Für die Abwicklung der frühen Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge in der Finanzbuchführung ergeben sich verschiedene Möglichkeiten für den Buchungsbeleg und für die Programmverbindung FIBU. Diese finden Sie im Dokument 1034592 - Buchungsbeleg: Frühe Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge (Schätzbeträge) in der Finanzbuchführung erfassen.
Hallo Frau Frhmeyer,
diese Infos sind mir bekannt gewesen. Eine Hilfsliste seitens DATEV über DALY o.Ä. ist nicht möglich? DIe Funktion des Rücksetzens ist auch nicht mehr möglich? Danke.