Hallo Zusammen,
folgender Sachverhalt:
Unser Mandant beschäftigt seit dem 01.02.21 einen Umschüler, der Überbrückungsgeld von der Rentenversicherung erhält. Gemäß der Rentenversicherung müssen auch keine Arbeitgeberbeiträge für die RV und AV gezahlt werden.
Derzeit ist er mit Arbeitnehmertyp 2 (gewerblicher Auszubildender/geringverdienender Praktikant) und Personengruppe 0 geschlüsselt.
Beitragsgruppenschlüssel: 0-0-0-0
Umlageart: Umlage 2
Eine Anmeldung wurde seitens des System nicht erstellt. Als Fehlzeit wurde Übergangsgeld bei Krankheit oder Kur erfasst.
Jetzt kommt noch dazu, dass der AN einen kleinen Arbeitsunfall an der Hand hatte und eine Meldung für die BG erstellt werden soll, damit diese prüfen kann, ob sie überhaupt dafür zuständig ist.
Nun zu meinen Fragen:
1. Ist die Schlüsselung in diesem Fall korrekt?
2. Gibt es eine Möglichkeit nachträglich ein Meldebescheinigung zur Sozialversicherung zu erstellen und ein Grund warum dies in erster Linie nicht automatisch erfolgt ist?
3. Gibt es eine Möglichkeit, anders als die Erfassung der Fehlzeit, damit der AN nicht wieder nach 1 Monat automatisch abgemeldet wird, da ihm ja kein Entgelt gezahlt wird?
4. Wie kann ich die Anzeige des Arbeitsunfalls an die BG erfassen (Derzeit alleine schon wegen der vorhanden Fehlzeit nicht möglich). Entgeltfortzahlung mit AU wäre ja nicht korrekt und wahrscheinlich auch nicht möglich, da kein Entgelt gezahlt wird. Alternativ hätte ich sonst noch Verletztengeld im Hinterkopf.
Vielen Dank im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
4. Leider kenne ich mich in der Umsetzung bei Lodas nicht aus. Hinsichtlich der BG wäre meine Frage durch wen der AN unfallversichert war: durch die DRV? Durch den AG? Falls durch den AG müsste der AN mit einem fiktiven Entgelt für die BG abgerechnet worden sein.
Müsste die Unfallanzeige nicht innerhalb 3er Tage seitens des AG erfolgen und nicht durch die Kanzlei?
2. Wenn ein AN nicht sv-pflichtig hinterlegt wurde, kann eigentlich auch keine SV-Meldung generiert werden.
1. Beim Personengruppenschlüssel denke ich eher an 190 oder 105
3. Meinem Verständnis nach müsste der AN ohne Fehlzeit und ohne/ggf. mit fiktivem Entgelt abgerechnet werden, das sollte in Lodas doch auch möglich sein?
Wenn bei uns solche Sonderfälle auftauchen, versuchen wir, dies möglichst mit der Krankenkasse abzuklären. Wenn dies nicht möglich ist, wird bei uns wenigstens das AOK-Expertenforum hinzugezogen. Dies würde auch nachträglich funktionieren.
Hallo,
ich habe einen ähnlichen Fall in Lohn und Gehalt.
Arbeitnehmertyp ist okay
Beitraggruppenschlüssel: 0-1-1-0
Umlage: 1 und 2
Lohnart: Erzieltes Entgelt, k.Ges.Brutto Betrag 32,90€
Der Bezug von Übergangsgeld während der Umschulung wird nicht in die für den Anspruch auf Arbeitslosengeld maßgebliche Rahmenfrist von zwei Jahren eingerechnet.
Aus diesem Grunde hat der Umschulungsbetrieb für den Versicherten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten, die aus 1 Prozent der Bezugsgröße zu berechnen sind.
Die Bezugsgröße ist für viele Werte der Sozialversicherung wichtig. Sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der gesetzlichen Rentenversicherung ist sie die Grundlage der Beitragsberechnung.
Die aktuelle Bezugsgröße beträgt 3290.- €.
Wir bitten Sie sich mit der Krankenkasse Ihrer Umschülerin/Ihres Umschülers, die als Beitragseinzugsstelle zuständig ist, in Verbindung zu setzen.
Da die Krankenkassen häufig Schwierigkeiten mit der Einordnung haben: Der Betrag ist unter der Personengruppe 105 (Praktikanten) zu verbuchen.
VG
Taru
Müsste ich auch RV mit 1 schlüsseln, wenn es nur um die AG-Arbeitslosenversicherungsbeiträge geht?
Meine Kollegin hat damals bei der Einrichtung des Mitarbeiters die Auskunft von der DRV bekommen, dass im Übergangsgeld auch die AV-Beiträge inbegriffen sind. Aber irgendwie hört man von überall was anderes.
Ich habe das Thema sogar bei der Betriebsprüferin angesprochen. Sie meinte, dass man es nicht pauschal sagen kann, insbesondere in Hinblick auf die BG, ohne die Vertragsdaten zu kennen. Der Umschulungsvertrag mit dem AG gibt leider nicht sehr viel Auskunft darüber und die zuständige Sachbearbeiterin bei der DRV ist natürlich krank.
Problem mit der Meldung des Unfalls ist zudem, dass ich nicht mal weiß welche BG in diesem Fall greift, da die Zuständigkeit nicht geklärt ist.
Hallo nochmal,
ich habe jetzt nochmal mit jemanden anderen bei der DRV sprechen können: Dort wurde klar gesagt, dass es sich nicht um eine betriebliche Umschulung handelt. Es müssen daher auch keine AG-Beiträge für die AV gezahlt werden. RV-Beiträge übernimmt die DRV.
Zuständige BG wird die Verwaltungs-BG sein. Arbeitsunfälle müssen in diesem Fall vom ZIB bei der BG gemeldet werden.
Eine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung sei auch nicht notwendig, da alles über das ZIB läuft.