Guten Tag,
es ist zwar keine Datev spezifische Frage, aber da ich nirgendwo fündig geworden bin, frage ich mal hier. Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Eine Mitarbeiterin hat Anfang des Jahres Urlaub eingereicht, weil Sie eine Reise gebucht hat. Nun wurde Sie krank, bezieht mittlerweile Krankengeld.
Da sie die Reise gerne machen wollte, hat sie bei der Krankenkasse nachgefragt und durfte diese Reise auch antreten.
Zählt dies als genommener Urlaub, d.h. vermindert sich ihr Urlaubsanspruch uns gegenüber dadurch?
Hallo,
zu klären wäre mit der Krankenkasse, ob für diesen Zeitraum die Auszahlung des Krankengeldes ausgesetzt wird.
Sofern ja, muss der Unterbrechungsgrund "Bezug von Krankengeld" entsprechend beendet werden, die Mitarbeiterin erhält für den Urlaubszeitraum ihr (anteiliges) Entgelt und nach Beendigung des Urlaubs wird eine neue Unterbrechung wegen des Krankengeldbezugs angelegt. In diesem Fall wird der Urlaubsanspruch gekürzt.
Sollte für diesen Zeitraum weiterhin KG gezahlt werden, bleibt beim Arbeitgeber die Unterbrechung bestehen und der Urlaubsanspruch verringert sich nicht, es sei denn, betriebliche Vereinbarungen, Arbeits- oder Tarifvertrag sagen etwas anderes.
Hatte den Fall vor zwei Jahren bei einer Arbeitnehmerin eines Mandanten. Da es sich damals um einen Auslandsurlaub handelte, wurde der MDK hinzugezogen. (Inlandsurlaube kann die Krankenkasse eigenverantwortlich genehmigen.)