Hallo,
ich habe einen MA der eine Urlaubsabgeltung erhält. Wie rechne ich das in der Lohnabrechnung ab ? Laut der SOKA Bau reicht eine Probeabrechnung mit den zu Erstattenen SV Beträgen. Denn die Sokabau zieht von der Urlaubsabgeltung die SV ab.. aber in der Lohnabrechnung wird sie ebenfalls einbehalten.. (deswegen Probeabrechnung) .. ABER das Engelt muss der BG mit gemeldet werden..?????????
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Vorgang zu finden unter
https://apps.datev.de/help-center/documents/5303049
Punkt 3 "Auszahlung durch SOKA-BAU nach dem der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausgeschieden ist"
LG
Anne Koch
Ich verstehe die Berechnung in der Hilfe nicht und der Arbeitnehmer ist nicht ausgetretten..
Welchen Sonderstatus (z.B. Wechsel ins Büro) hat der AN denn, dass eine Urlaubsabgeltung im Bauhauptgewerbe erlaubt ist?
Laut dem Schreiben der SokaBau nur einen Antrag auf Urlaubsabgeltung..
Sorry, einen solchen Fall kenne ich nicht.
Eventuell hilft es, wenn Sie das Schreiben der SOKA hier mal hochladen (natürlich mit geschwärzten personenbezogenen Daten). Auch mir ist so ein Fall nicht bekannt - aber man lernt ja immer noch dazu.
Dann ist der Sachverhalt plakativer und wir können zielgenauere Vorschläge machen.
Hallo,
für die Abrechnung der Urlaubsabgeltung der SOKA sind folgende Lohnarten zu verwenden:
- 8052 Bruttobetrag der Urlaubsabgeltung
- 1. Probeabrechnung erstellen mit den Daten für die Lohnabrechnung ohne Urlaubsabrechnung
- 2. Probeabrechnung erstellen mit Lohnart 8052 und den Bruttobetrag der Urlaubsabgeltung
- Differenz der beiden Abrechnungen ermitteln
- 9900 Abzug der ermittelten Differenz. Der sich hierdurch ergebene Netto Betrag ist gleich mit dem Netto Betrag
aus der 1. Probeabrechnung ohne Urlaubsabgeltung
Diese Abrechnung mit Lohnart 8052 dient lediglich dazu, da der Bruttobetrag der Urlaubsabgeltung beitragspflichtig in der Unfallversicherung ist.
Das ist auch in der laufenden Beschäftigung möglich, nicht nur bei Austritt
Hallo,
das kann u. andern z.B. in folgendem Fall zutreffen:
Der Vorjahresurlaub (hier aus 2021) wird in das laufende Jahr (2022) übernommen. Besteht noch ein Restanspruch aus nicht genommenen Urlaub aus 2020 kann dieser ab 01.01.2022 nicht mehr vom Arbeitgeber gewährt werden.
Kommt z.B. auch vor, wenn Arbeitnehmer wegen Krankheit den Urlaub nicht nehmen konnten, aber auch andere Gründen können in Frage kommen.
Der Urlaubsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber verfällt, es besteht ein Erstattungsanspruch gegenüber der SOKA-Bau. Diesen Antrag auf Abgeltung und Entschädigung kann der Arbeitnehmer mit einem schriftlichen Antrag, siehe Link, zur Auszahlung geltend machen.
https://secure.soka-bau.de/anf/
Beste Grüße,
DAAANKE !!!!!😁
Da ich hier wegen einer Entschädigung für Urlaub aus dem Vorvorjahr hergefunden habe, nur eine kurze Info für alle, die ebenfalls eine Anfrage wegen einer Entschädigungszahlung der SOKA haben:
Sozialversicherungsbeiträge (soka-bau.de)
Abgeltungen über die Abrechnung, Entschädigungen nicht.