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Urlaubsabgeltung Soka Bau Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 13.03.2024 14:36:49 von lohnhilfe
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Janette
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Hallo, 

 

ich habe einen MA der eine Urlaubsabgeltung erhält. Wie rechne ich das in der Lohnabrechnung ab ? Laut der SOKA Bau reicht eine Probeabrechnung mit den zu Erstattenen SV Beträgen. Denn die Sokabau zieht von der Urlaubsabgeltung die SV ab.. aber in der Lohnabrechnung wird sie ebenfalls einbehalten.. (deswegen Probeabrechnung) .. ABER das Engelt muss der BG mit gemeldet werden..?????????

sokrates
Erfahrener
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Vorgang zu finden unter 

https://apps.datev.de/help-center/documents/5303049

Punkt 3 "Auszahlung durch SOKA-BAU nach dem der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausgeschieden ist"

 

LG

Anne Koch

 

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Janette
Einsteiger
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Ich verstehe die Berechnung in der Hilfe nicht und der Arbeitnehmer ist nicht ausgetretten.. 

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cro
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Welchen Sonderstatus (z.B. Wechsel ins Büro) hat der AN denn, dass eine Urlaubsabgeltung im Bauhauptgewerbe erlaubt ist?

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Janette
Einsteiger
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Laut dem Schreiben der SokaBau nur einen Antrag auf Urlaubsabgeltung..

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cro
Experte
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Sorry, einen solchen Fall kenne ich nicht.

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sokrates
Erfahrener
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Eventuell hilft es, wenn Sie das Schreiben der SOKA hier mal hochladen (natürlich mit geschwärzten personenbezogenen Daten). Auch mir ist so ein Fall nicht bekannt - aber man lernt ja immer noch dazu.

Dann ist der Sachverhalt plakativer und wir können zielgenauere Vorschläge machen.

 

 

HJansen
Einsteiger
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Hallo,

 

für die Abrechnung der Urlaubsabgeltung der SOKA sind folgende Lohnarten zu verwenden:

- 8052 Bruttobetrag der Urlaubsabgeltung

- 1. Probeabrechnung erstellen mit den Daten für die Lohnabrechnung ohne Urlaubsabrechnung

- 2. Probeabrechnung erstellen mit Lohnart 8052 und den Bruttobetrag der Urlaubsabgeltung

- Differenz der beiden Abrechnungen ermitteln

- 9900 Abzug der ermittelten Differenz. Der sich hierdurch ergebene Netto Betrag ist gleich mit dem Netto Betrag

   aus der 1. Probeabrechnung ohne Urlaubsabgeltung

 

Diese Abrechnung mit Lohnart 8052 dient lediglich dazu, da der Bruttobetrag der Urlaubsabgeltung beitragspflichtig in der Unfallversicherung ist.

 

Das ist auch in der laufenden Beschäftigung möglich, nicht nur bei Austritt

 

 

HJansen
Einsteiger
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Hallo,

 

das kann u. andern z.B. in folgendem Fall zutreffen:

Der Vorjahresurlaub (hier aus 2021) wird in das laufende Jahr (2022)  übernommen.  Besteht noch ein Restanspruch aus nicht genommenen Urlaub aus 2020 kann dieser ab 01.01.2022 nicht mehr vom Arbeitgeber gewährt werden.

Kommt z.B. auch vor, wenn Arbeitnehmer wegen Krankheit den Urlaub nicht nehmen konnten, aber auch andere Gründen können in Frage kommen.

Der Urlaubsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber verfällt, es besteht ein Erstattungsanspruch gegenüber der SOKA-Bau. Diesen Antrag auf Abgeltung und  Entschädigung kann der Arbeitnehmer mit einem schriftlichen Antrag, siehe Link,  zur Auszahlung geltend machen.

https://secure.soka-bau.de/anf/

 

Beste Grüße,

 

Janette
Einsteiger
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DAAANKE !!!!!😁

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lohnhilfe
Meister
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Da ich hier wegen einer Entschädigung für Urlaub aus dem Vorvorjahr hergefunden habe, nur eine kurze Info für alle, die ebenfalls eine Anfrage wegen einer Entschädigungszahlung der SOKA haben:

 

Sozialversicherungsbeiträge (soka-bau.de)

 

lohnhilfe_0-1710336852560.png

 

 

Abgeltungen über die Abrechnung, Entschädigungen nicht.

LG
VM
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letzte Antwort am 13.03.2024 14:36:49 von lohnhilfe
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