Eine Arbeitnehmerin tritt während ihrer Elternzeit aus. Sie hatte im Jahr 2023 noch keine laufenden Bezüge.
Nun möchte ich ihr Resturlaub aus 2021 auszahlen.
Lohn & Gehalt erstellt eine Nachberechnung zum letzten Monat mit Entgelt (01/2022).
Es gibt keine steuerrechtlichen Abzüge, jedoch SV Abzüge. Passt das so oder muss ich noch was zusätzlich eingeben/beachten?
Vielen Dank vorab!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn es in 2023 keine beitragspflichtigen Zeiten gab, ist die Urlaubsabgeltung beitragsfrei. Eine Ausnahme wäre die Zahlung bis März, wenn es im Vorjahr Beitragszeiten gab -> Märzklausel.
Die automatische (?) Zuordnung zum Januar 2022 macht für mich keinen Sinn.
Hi Pogo,
ich verstehe es schon, Januar 2022 ist nicht so weit weg von 2021
LG
Sabine
Hallo Madeleine,
Ich würde lieber im April 2022 abrechnen, dann hast Du die Märzklausel nicht und es fallen deshalb auch keine SV-Beiträge an.
LG
Sabine
High,
oder jetzt in 2023😀
für 2023
ohne Nachberechnung irgendwohin
Gruss Mike
Danke für deine Antwort. Warum die Nachberechnung zu Januar 2022 war kann ich mir auch nicht erklären, das war automatisch.
Habe nun den aktuellen Monat als Zuordnung gewählt. Dann werden auch keine Beiträge abgezogen. Ich denke so wäre es richtig, oder?