Hallo
wir haben eine Mitarbeiterin, die nach der Elternzeit letztes Jahr gekündigt hat.
Der Urlaub wurde nicht gekürzt und nun war die Mitarbeiterin beim Rechtsanwalt und fordert die Urlaubsabgeltung.
Die Abmeldung/Abrechnung Null erfolgte im November 2020.
Nach dem Schreiben vom Anwalt muss jetzt für 3 Jahre der Urlaub abgegolten werden.
Wie mache ich das mit LODAS.
Muss das mit der November 2020 abgerechnet werden oder mit dem aktuellen März.
Wie ist das mit der Sozialversicherung und Lohnsteuer.
Wer kennt sich hier aus.
Vorab vielen Dank.
Gruß Lutz
Moin Lutz,
die Abrechnung erfolgt im aktuellen Monat über Nachberechnung November 2020 mit der Stammlohnart für Urlaubsabgeltung. Da die Versteuerung dieses Jahr erfolgt, könnte man das voraussichtliche Einkommen für 2021 schätzen und erfassen. Zur Not holt sich das Finanzamt das Geld aber auch einfach über die Steuererklärung.
Was mich wundert ist der Zeitraum der abgegolten werden soll. Hat denn die ANin ihren Urlaub während der Elternzeit schon immer ihren Resturlaub rechtzeitig geltend gemacht? Zum 31.03.20 ist doch der Resturlaub von 2018 verfallen (wenn ich jetzt grad richtig gerechnet habe) oder wo kommen die 3 Jahre her?
Gruß
Flitze
§ 17 Abs. 2 BEEG hebelt § 7 Abs. 3 BUrlG aus (das ist nur die Kurzversion).
Wenn der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch pro Kalendermonat nicht während der Elternzeit kürzt, entsteht Urlaub und verfällt nicht.
Also im alten Jahr wieder anzumelden und abzurechnen durch Anstoß einer Nachberechnung?
@sokrates siehste wohl.. man lernt nie aus.. unsere Mütter haben selten so lange Elternzeit .. 😉
@Leitz was meinst du jetzt mit neu anmelden? Die ANin ist im November 20 ausgeschieden, richtig? Sie wird ja nicht neu angemeldet, nur die SV-Meldung und LSt-Karte korrigiert. Bitte den Haken unter Personaldaten/Beschäftigung/ Zeiträume bei Einmalbezüge nach Austritt nicht vergessen.
Ich meinte damit, dass man es im letzten Monat, hier November erfasst.
Was ist mit der Lohnsteuer? Zufluss in 2021
Wird dies dann als Einmalbezug oder laufender Bezug behandelt?
Junger Mann,
wenn Sie sich mal die Stammlohnart mit der Bezeichnung Urlaubsabgeltung näher anschauen, werden Sie feststellen, dass es sich hierbei um einen Einmalbezug handelt. 👩🔬
Und zu deiner Frage davor.. Abrechnung jetzt in diesem Monat, der bei dir grad fällig ist, und den Betrag über Bewegungsdaten/Nachberechnung erfassen für den Monat November.
Jetzt sollte eigentlich alles klar sein.
Gruß und schönes Wochenende!
Flitze
Ich muss mal ganz blöd nachfragen, bei einer Urlaubsabgeltung werden doch immer die letzten drei Monate zur Berechnung herangezogen.
Wenn doch aber die Elternzeit im laufenden Jahr endet und die Mitarbeiterin direkt nach ihrer Elternzeit kündigt, dann liegen mir ja in dem aktuellen Jahr keine Entgelte vor.
Auf welcher Basis wird dann die Urlaubsabgeltung berechnet?
Auf Basis der vertraglich vereinbarten Vergütung.
Perfekt, danke!😀