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Urlaubsanspruch Baulohn zu gering berechnet

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letzte Antwort am 02.10.2019 09:41:17 von markushülsmann
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markushülsmann
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
703 Mal angesehen

Liebe Community,

bei einem Mandanten mit Baulohn (Malergewerbe) ist bei mir nun folgendes Problem aufgetreten im Bezug auf die Beschäftigung eines neuen Mitarbeiters und seines Urlaubsanspruches:

Der neue Mitarbeiter ist zum 03.04.2019 bei unserem Mandanten eingetreten und hatte aus seinem vorherigen Beschäftigungsverhältnis keine Resturlaubstage mehr übrig. Laut Angaben unseres Mandanten hat er, aufgrund der Dauer seiner Gewerbezugehörigkeit mittlerweile einen jährlichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Dies habe ich auch entsprechend beim Mitarbeiter unter "Stammdaten -> Baulohn -> Jahresurlaubsanspruch Maler" hinterlegt. Nach meinem Kenntnisstand müsste er also nun monatlichen einen Urlaubsanspruch von 2,5 Tagen erwerben. Auf den Lohnabrechnungen werden jedoch immer nur 2 Tage pro Monat ausgewiesen (im ersten Monat hätte ich es ja noch wegen des Eintritts am 03.04.2019 vielleicht verstehen können). Mit der Urlaubskasse habe ich diesbezüglich mich auch schon in Verbindung gesetzt und von dort bestätigt bekommen, dass der Anspruch von 2,5 Tagen pro Monat korrekt sei.

Mein erster Gedanke war, das monatlich mit Erstellung der Lohnabrechnungen manuell auf Mitarbeiterebene unter "Bewegungsdaten -> Monatsstammdaten -> Baulohn" zu korrigieren und dort monatlich 0,5 Tage nachzubuchen. Hier können jedoch nur ganze Tage berücksichtigt werden und alle Zwei Monate dort manuell einzugreifen kann ja auch nicht die richtige Lösung sein...

Wie bekomme ich dies nun im Lohnprogramm umgesetzt, dass es auch korrekt ausgewiesen wird?

Ich Danke schon einmal vorab allen für ihre Vorschläge, Ratschläge, Ideen und Hilfen

Mit freundlichen Grüßen

Markus Hülsmann

ulli_preuss
Fachmann
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Nachricht 2 von 3
597 Mal angesehen

Hallo,

die "halben" Tage werden unterjährig durch Hinzurechnung von 2 oder 3 Tagen ausgeglichen, siehe Tabelle in diesem Dokument:
Urlaub im Malergewerbe abrechnen (Beispiele für Lohn und Gehalt)

Eingreifen sollten Sie nur, wenn der Arbeitnehmer keine 5-Tage-Woche hat oder bei Teilmonaten.

Viele Grüße

Edit:

"2" eingefügt

Viele Grüße
• Automatisch in der Tat geht nicht einmal der Automat. •
markushülsmann
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
597 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Preuß,

vielen Dank für ihre Information. Ich hoffe, dass dieses Thema nun für mich geklärt istDas von Ihnen beigefügte Dokument hat sehr geholfen.

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letzte Antwort am 02.10.2019 09:41:17 von markushülsmann
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