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Urlaubsrückstellung Arbeitstage

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letzte Antwort am 18.02.2025 11:37:40 von johs2016
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Kerstin69
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Guten Tag,

 

ich habe eine Urlaubsrückstellung für das Jahr 2022 über Lohn und Gehalt erstellt. Auf der Übersicht Urlaubsrückstellung werden 53,01 tatsächliche Arbeitstage bzw. 62,49 regelmäßige Arbeitstage angegeben. Wie kommen diese Zahlen zustande? Ich kann das nicht nachvollziehen. Muss ich vielleicht an anderer Stelle noch was einrichten?

 

Viele Grüße

 

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 3
1020 Mal angesehen

Hallo,


im Steuerrecht werden in der Urlaubsrückstellung die regelmäßigen Arbeitstage angesetzt. Bei einer Fünftagewoche werden 250 regelmäßige Arbeitstage zu Grunde gelegt.


250 regelmäßige Tage pro Jahr / 12 Monate = 20,83 Tage pro Monat x 3 Monate = 62,49 regelmäßige Arbeitstage


Im Handelsrecht werden die tatsächlichen Arbeitstage angesetzt. Hierfür werden die regelmäßigen Arbeitstage noch um den Urlaubsanspruch und die zu erwartenden Ausfallzeiten und Fehlzeiten gekürzt.


z. B. 212 tatsächliche Tag pro Jahr / 12 Monate = 17,67 Tage pro Monat x 3 Monate = 53,01 tatsächliche Arbeitstage


Informationen hierzu finden Sie auch im Dokument Urlaubsrückstellungen einrichten, erstellen und übergeben.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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johs2016
Beginner
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Nachricht 3 von 3
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Ich komme gedanklich immer wieder auf die gleiche Frage zurück, die gut auf die Frage von 2023 passt: Die tatsächlichen und regelmäßigen Arbeitstage: beziehen die sich nun auf das vergangene Jahr (altes Jahr) oder auf das Jahr, in das der Urlaub übertragen wird (neues Jahr)?

 

Dementsprechend die Frage, ob abweichende Feiertage / Fehltage, UV-Beiträge, Jahres-Urlaubsanspruch für das alte oder das neue Jahr eingegeben werden müssen.

 

Ich würde von der Logik eigentlich sagen, dass es um die Werte des neuen Jahr geht, lasse mich aber immer wieder verunsichern. Es ist ja z.B. auch so, dass DATEV bei der Ermittlung der Urlaubsrückstellungen auch bei Mitarbeitern, die im Laufe des alten Jahres eingetreten sind, die vollen Arbeits- und Fehltage heranzieht und nicht automatisch die vor dem Eintritt liegenden abzieht. Diese Berechnung würde also auch für die Werte des neuen Jahres sprechen. Kann mir das bitte jemand bestätigen bzw. eben nicht? Vielen lieben Dank!

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letzte Antwort am 18.02.2025 11:37:40 von johs2016
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