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VWL Arbeitgeberzuschuss

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letzte Antwort am 06.11.2023 23:02:30 von Ulrike27_5
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Ulrike27_5
Einsteiger
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Hallo liebe Community, 

 

ich habe bei einem Mandanten 2 Mitarbeiter, bei denen VWL abgerechnet wird. 

 

Mitarbeiterin ist am 20.09.2020 in die Firma eingetreten. Auf ihrem PFB steht, dass sie eine AG-Zuschuss bekommt aber die Hälfe. Sie erhält seitdem einen Zuschuss i.H.v. 26,59 €. Nun ist im Juli ein neuer MA eingetreten. Er bekommt auch einen AG-Zuschuss. Er bekommt sei dem einen AG-Zuschuss i.H.v. 40,00 €. Jetzt hat die Mitarbeiterin ein bisschen gepöbelt, dass sie nur die 26 € bekommt (sie sei schließlich schon länger in der Firma) und der neue Mitarbeiter bekommt 40 €. Okay, ich kann das schon nachvollziehen. Sie möchte, dass das nun ab 09/2020 korrigiert wird. Ihren Anteil. Sie fühle sich etwas veräppelt. 

Habe mit Rücksprache mit meiner Kollegin gehalten, sie hatte bisher den Lohn abgerechnet. Sie sagte, dass damals die Info dazu kam, dass sie die Mitarbeiterin den halben AG-Zuschuss bekommt. Aber wieso 26,59 €? Das konnte sie mir nicht mehr sagen, da es ja schon vor 3 Jahren war. Beim neuen Mitarbeiter wurden die 40 € genommen, da diese üblich wären. Angeblich gab es da auch keine Rücksprache mit dem AG.

Hmmm.... ich bin da jetzt etwas überfragt. Das ist ja eigentlich Sache des AG. Meine Kollegin meinte, man könnte dann evtl. von dem später eingetretenen MA rückwirkend den AG auf die gleiche Summe setzen. Also, die 26,59 €. 

Wie würdet ihr das lösen? 

Vielen Dank 

lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 2 von 6
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Hallo,

 

da es sich hier um einen Arbeitgeberzuschuss handelt, sollte auch der Arbeitgeber befragt werden, was gewollt ist. Ein "Auspendeln" durch die Lohnabrechner kann dazu führen, dass sich noch mehr Leute "veräppelt" vorkommen ;-).

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

FrauSmith
Fortgeschrittener
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Ich würde das von mir aus gar nicht ändern und mich ehrlich gesagt auch nicht mit so vielen Überlegungen aufhalten.

 

Arbeitgeber/Mandant fragen wie er es haben will und so würde ich es umsetzten.

Rückrechnung ist bis 01.22 möglich.

 

Das ist eine arbeitsrechtliche Absprache zwischen AG und AN (ggf Arbeitsvertrag/Tarif). 

paula71
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 6
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Hallo,

 

26,59 ist häufig tariflich festgelegt. (War -glaube ich -mal ein gesetzlicher Höchstzuschuss von 52,- DM).

 

Deshalb unbedingt mit dem AG Rücksprache halten und entsprechend anpassen.  Zur Not auch rückwirkend. 

 

Viele Grüße M. Rembrink
_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Dazu muss es doch einen Vertrag geben und da steht drin, wie hoch der AG Zuschuss sein soll.

 

Der Vertrag sollte doch eh dem Lohnkonto beigefügt werden.

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Ulrike27_5
Einsteiger
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Vielen lieben Dank für eure Antworten! 

 

Ich werde es mit dem Mandant die Tage abklären. 

 

LG

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letzte Antwort am 06.11.2023 23:02:30 von Ulrike27_5
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