Hallo an Alle,
die mir hoffentlich helfen können.
Ich habe einen Mandanten bei dem ich für seine Arbeitnehmer*innen eine VWL erfassen soll mit Nachberechnung für sieben Monate. Da er es bisher privat gezahlt hat.
Herausforderung dabei ist, das er nicht möchte, dass den Arbeitnehmer die sozial- und steuerpflichtigen Beträge vom Gehalt abgezogen werden.
Bei AN 1 ist es kein Problem, da sie geringfügig Beschäftigt ist. Da habe ich bei den Brutto-Bezügen die VWL AG-Anteil im Plus und bei den Netto-Bezüge/Netto-Abzüge die Vermögensbildung im Minus.
Bei AN 2 sieht es anders aus. Sie ist festangestellt und bezieht zusätzlich eine bAV. Wenn ich die VWL bei der AN erfasse bekomme ich durch die Nachberechnungen der letzten sieben Monate Abzüge was der Mandant nicht möchte (siehe Screenshot).
Kann mir bitte jemand aus der Community weiterhelfen? Gibt es eine Lohnart mit der eine pauschale Versteuerung ausgelöst wird oder eine einfach Lösung die zu keinen zusätzlichen Abzügen für den AN führt?
Vielen Dank schon einmal.
Es ist zunächst zu prüfen, ob überhaupt pauschaliert werden darf.
Ich würde LLJ abrechnen mit Stammlohnart 230, pauschalsteuer müsste evtl 849 gehen, via Probeabrechnung testen
Moin,
eine Rechtsgrundlage für eine Pauschalversteuerung von VL gibt es m.E. nicht.
Wenn der AN keine Abzüge haben soll, müssten Sie dies über eine Nettolohnart lösen, so dass dies auf einen entsprechenden Bruttobetrag hochgerechnet wird.
Beachten Sie bei dem Miniobber mit VL, dass der AG-Anteil in die Minjobgrenze mit eingerechnet werden muss, also 538,00 + VL geht nicht!
Viele Grüße
Uwe Lutz