Liebe Community,
mehrere Mitarbeitende erhielten in 2021 eine Jubiläumszuwendung (Die Besteuerung von steuerpflichtigen Zuwendungen anlässlich eines Arbeitnehmerjubiläums erfolgt als sonstiger Bezug [einmalige Zuwendung]. Dabei ist im Regelfall die sog. Fünftelregelung anzuwenden).
Im Verarbeitungsprotokoll der Probeabrechnung für den Monat Februar 2022 erhalten wir nun mit Zuordnungsmonat 12/2021 den Hinweis #LN20573:
„Auf der Lohnsteuerbescheinigung wird ein Wert für ermäßigt besteuerten Arbeitslohn und/oder Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre bescheinigt, jedoch beläuft sich der dazugehörige Solidaritätszuschlag auf 0 Euro. » Überprüfen Sie ggf. beim Mitarbeiter unter 'Stammdaten | Vortragswerte | Lohnkonto' - Registerkarte 'LSt Teil 2' die entsprechenden Werte. „
Die Lohnsteuer bewegt sich innerhalb der Nullzone (33.912 € in Steuerklasse III, 16.956 € in den Steuerklassen I, II und IV bis VI).
Mir ist daher nicht klar, warum der Hinweis erfolgt, dass sich der Solidaritätszuschlag auf 0 Euro belaufe.
Weiterhin kann ich nicht erkennen, warum eine Überprüfung der Vortragswerte empfohlen wird (Hinweis: die Mitarbeitenden werden erst seit 01/2021 mit DATEV abgerechnet).
Ich freue mich auf eure Unterstützung/Tipps,
beste Grüße!
Hallo,
pauschal lässt sich Ihr geschildeter Sachverhalt unsererseits leider nur schwer beurteilen, um eine entsprechende Einschätzung bzw. Lösung zu bieten.
Wenden Sie sich im Zweifel bitte über einen der üblichen Servicekanäle an uns, sodass eine individuelle Prüfung erfolgen kann.
Vielen Dank.