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Verdienstausfall Gerichtstermin

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letzte Antwort am 09.08.2024 13:49:03 von Roswitha1
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Sabr_
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

 

ich habe folgende Frage an euch.

Ich habe zum ersten Mal einen AN ( Gehaltsempfänger ), der als Zeuge beim Gericht aussagen muss.

Da der Ort des Gerichts weiter weg ist, reist der AN bereits am Vortag an, somit entsteht ihm für 2 Tage ein Verdienstausfall.

 

Ich habe noch keinen passenden Ausfallschlüssel für die Eintragung im Kalender in Lohn und Gehalt gefunden.

Kann mir jemand helfen?

 

(P.S.: Ich würde die ausgefallenen Stunden in der Monatserfassung als Minus erfassen, damit es vom Gehalt abgezogen wird und anschaulicher auf der Abrechnung ist.)

 

Vielen Dank vorab

 

LG Sabrina

KR1
Einsteiger
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Hallo @Sabr_ 

versuche mal über den Kalender mit dem Ausfallschlüssel FN bzw. FE.

Beachte dann aber noch deine in den Stammdaten des MA/AN eingestellte Kürzungsformel für Ausfall Tage/Stunden. 

 

Dann musst und solltest Du über die Monatserfassung keine Buchung vornehmen. 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

 

Sie können für die Unterbrechung den Ausfallschlüssel "AF" nutzen, wenn ganze Tage ausfallen. Die Kürzungsberechnung wird nach den üblichen Umrechnungsformeln für Teilmonatsberechnungen vorgenommen.


Das Gehalt darf für diesen Monat nicht gekürzt werden, wenn Sie die Stunden manuell über die Monatserfassung im Minus buchen. Hinterlegen Sie für den betroffenen Monat entweder die Kürzung nk/nk in den Bezügen/Abzügen oder erfassen Sie den Kürzungsbetrag ebenfalls in der Monatserfassung.

 

Weitere Informationen zu den im Programm Lohn und Gehalt hinterlegten Ausfallschlüssel entnehmen Sie bitte unserem Dokument 9222265 Tabelle der Ausfallschlüssel .

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Roswitha1
Aufsteiger
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924 Mal angesehen

Hallo,

nehme ich den Ausfallschlüssel AF auch, wenn die MA freigestellt werden musste für die BGW?

 

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


der Ausfallschlüssel „AF“ stellt einen Unterbrechungstatbestand dar. Wenn der Mitarbeiter unbezahlt freigestellt wird, kann dieser Ausfallschlüssel verwendet werden.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Roswitha1
Aufsteiger
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Vielen Dank

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letzte Antwort am 09.08.2024 13:49:03 von Roswitha1
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