Liebe DATEV Community,
vielleicht erschließt es sich Ihnen allen. Ich bin noch auf der Suche nach einer Erklärung. Um die Verrechnungskonten besser zu verstehen, habe ich mir das Konto 1755 angeschaut.
Als Beispiel für die Positionen, die ich nicht direkt versteht, nehme ich die VWL-Leistungen.
Die Summe AG-Anteile VWL (4170) ist geringer als der Betrag unter 1750.
Die Differenz ergibt sich daraus, dass ein Arbeitnehmer mehr in die VWL einzahlt.
Die dahinterliegenden Lohnarten in Lohn und Gehalt sind
3100 AG-Anteil VWL, lfd und
9840 VWL
Wo wird der Differenzbetrag gebucht, wenn der Betrag unter 9840 (1750 in REWE) höher ist als 3100 (4170 in REWE)?
Ich wünsche allen ein schönes Wochenende und freue mich über Tipps.
Herzliche Grüße,
C. Wirths
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Wirth1,
ich versuche mich mal an einer Erläuterung.
Sie vergleichen hier zwei Konten, die gar nichts miteinander zu tun haben, sich also auch nicht saldieren lassen:
Konto 4170 ist ein Aufwandskonto und resultiert aus dem Bruttobetrag, den ein Arbeitgeber als VWL-Arbeitgeberanteil seinem Arbeitnehmer (freiwillig / oder aus irgendeiner Verpflichtung heraus) zukommen lässt; dieser kann (maximal) gleich hoch wie der abzuführende VWL-Beitrag sein.
Konto 1750 ist ein Verbindlichkeitskonto und resultiert aus dem Einbehalt (Netto-Abzug) der VWL durch den Arbeitgeber, welche der Arbeitgeber dem Vertrag dem Vertrag des Arbeitnehmers zufliessen lässt.
Aufwand und Verbindlichkeit können den gleichen Betrag ergeben, werden aber nicht miteinander saldiert.
Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen...?
Hallo Herr Schladitz,
vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung und Erklärung.
Soweit ist mir alles klar. Ich versuche eher zu verstehen wie das Verrechnungskonto 1755 ausgeglichen sein kann. Müsste denn dort nicht eine Differenz auftauchen, wenn beide Buchungen über das Verrechnungskonto 1755 laufen? Da suche ich die Gegenbuchung. Oder wird das automatisch beim Erstellen des Buchungsbelegs kontiert?
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und werde am Montag wieder in mein Postfach schauen.
Herzliche Grüße
Es wird ein VL-Vertrag abgeschlossen über z.B. 50,00 €
Freiwillig oder aufgrund eines Tarifvertrages, etc. zahlt der AG 30,00 € dazu.
Die 30,00 rechnen Sie über die Lohnart 3100 ab. Das Brutto des AN erhöht sich dadurch.
Den Gesamtbetrag ziehen Sie über den Nettoabzug 9840 dem AN vom Netto ab, wie es der Name schon sagt.
In der Buchhaltung stehen auf #4170 die 30,00 Euro und auf dem Verbindlichkeitskonto 1750 der Gesamtbetrag, der an z.B. die Baussparkasse gezahlt werden muss vom Arbeitgeber. Rein gedanklich haben Sie dem AN 50,00 weggenommen (weniger Verbindlichkeit auf #1740) und zahlen es an die Bausparkasse.
Die Bruttolohnverbuchung dient einmal dazu, die Personalkosten genauer buchen zu können und einen Überblick zu haben, ob die Auszahlungen mit den Abrechnungen übereinstimmen. Verkürzt gesagt werden die Kosten im Soll gebucht und die Verbindlichkeiten (Zahlungen an FA, KK, AN, Bausparkasse) im Haben. Saldiert kommt man auf 0,00 €. Um dies jedoch korrekt buchen zu können, wird das Konto 1755 dazwischen geschaltet.
Wenn wir einmal Lohnsteuer und Sozialversicherung weglassen, kommen wir also zu einer Aufstellung:
Gehalt: 1.200,00 #4120
VL-AG-Zuschuss 30,00 #4170
Gesamtbrutto: 1.230,00 = Summe Kosten
Zahlungen: 50,00 an Bausparkasse #1750
1.180,00 an AN #1740
Gesamtzahlungen 1.230,00 = Summe Verbindlichkeiten
Buchungssätze:
1.200,00 4120/1755
30,00 4170/1755
50,00 1755/1750
1.180,00 1755/1740
Zahlungen:
50,00 1750/1200
1.180,00 1740/1200
Moin,
das wichtigste vorweg: Der Saldo des Kontos #1755 muss immer Null ergeben.
Das Verrechnungskonto ist insbesondere deswegen von Nöten, da sich z. B. die VWL-Zahlung meistens aus einem AG-Anteil und einem AN-Anteil zusammensetzt. Der AG-Anteil wird auf ein Aufwandskonto gebucht, da er zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird, der AN-Anteil wird vom Gehalt des AN abgezogen, d. h. er ist bereits in der Buchung des Gehaltsaufwands enthalten. Dasselbe gilt z. B. für den Sozialversicherungsaufwand - ein Anteil wird vom AG bezahlt, der andere Anteil wird vom Gehalt des AN einbehalten und abgeführt, d. h. auch er ist im Aufwand des Gehalts bereits berücksichtigt. Das Verrechnungskonto ist dafür da, den Aufwand, den der AG für den AN hat auf die unterschiedlichen Kostenkonten zu verteilen und auf der anderen Seite die Zahlungen den unterschiedlichen Verbindlichkeitskonten zuzuweisen. Ein Aufwandskonto für die normale Lohnsteuer (in Abgrenzung zur pauschalen Lohnsteuer) werden Sie z. B. nicht finden (auch sie ist im Bruttogehalt des AN enthalten, solange es sich nicht um pauschale LSt handelt), ein Verbindlichkeitskonto jedoch schon, da die Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen ist.
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit
Hallo,
bei der Suchmaschine der Wahl den Begriff "Bruttolohnverbuchung" eingeben.
Es ist traurig, dass solche elementaren Dinge anscheinend nicht mehr zum Ausbildungsstoff gehören.
Vielen Dank für alle Tipps. Das hat mir sehr geholfen.
Wir haben wahrscheinlich an einer Stelle einen Fehler. Das werde ich jetzt bei den VWL und den Direktversicherungen nachrechnen. Ein Verrechnungskonto ist bei uns seit einer Umstellung einer Lohnart im Juni nicht mehr ausgeglichen.
Noch einmal Danke, dass Sie sich alle die Zeit genommen haben für die ausführlichen Antworten und Erkärungen.
doch wird noch .... war bei mir in der Weiterbildung zum Finanzbuchhalter eine Prüfungsfrage
Sie sagen es selbst: "Weiterbildung".
In den Lehrplänen unserer beiden Azubis (einer ist im Herbst fertig) steht davon nichts und es wurde auch nicht besprochen. Dafür haben sie Religion.