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Vorzeitige Auszahlung BAV Kapitalzahlung Altvertrag

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letzte Antwort am 19.09.2019 13:44:27 von Verena_Heinlein
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aalberts
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Guten Tag,

ein Mitarbeiter hat seine Direktversicherung gekündigt.

Die Direktversicherung ist ein Altvertrag, der nach §40b EStG pauschalversteuert wurde.

Nun erhalten wir als Arbeitgeber den Rückkaufwert auf unser Konto überwiesen und müssen diesen an den Mitarbeiter weiterleiten.

Nach meinen Recherchen ist der Betrag steuerfrei, weil der Rückkaufswert aus pauschal versteuertem Einkommen finanziert wurde.

Allerdings wird der Betrag als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversiherung angsehen, so dass SV-Beiträge anfallen.

Wie rechne ich das in LODAS ab und welche Lohnart kann ich dafür nehmen?

Vielen Dank

Viele Grüße

aalberts
Beginner
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Nachricht 2 von 7
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Hallo,

der Mitarbeiter (kein Geschäftsführer) bekommt diesen Rückkaufwert in einer Summe ausbezahlt und nicht monatlich.

Also: Die Versicherung zahlt einen Betrag, sagen wir mal 50.000 € (Rückkaufwert), auf das Konto des Arbeitgebers und der Arbeitgeber muss diesen Betrag an den Mitarbeiter weitergeben.

Wie rechne ich das in DATEV LODAS ab? Welche Lohnart nehme ich dafür.

Vielen Dank

Viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 7
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Hallo,

wenn ein Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge vorzeitig ausgezahlt wird, gibt es eine Reihe von Besonderheiten, die zu beachten sind - z. B.

  • Wann wurde der Vertrag abgeschlossen?
  • Besteht ein Arbeitsverhältnis bei dem Arbeitgeber, der die Auszahlung leistet?
  • Steht die Zahlung im zeitlichen Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben?
  • und vieles mehr

Aufgrund dieser Variablen können keine Empfehlungen zur Abrechnung gegeben werden. Klären Sie bitte rechtlich ab, wie die Auszahlung und Verbeitragung der Kapitalzahlung erfolgen soll.

Unter Punkt 10 der Dokumentennummer 5303396 "Versorgungsbezüge, DÜ-Zahlstellen-Meldeverfahren (KVdR) - Beispiele für LODAS"  finden Sie alle Lohnarten, die in LODAS zur Abrechnung der vorzeitigen Auszahlung zur Verfügung stehen.

Viele Grüße aus Nürnberg

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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aalberts
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Nachricht 4 von 7
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Hallo Frau Mertel,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Leider hilft das auch nicht weiter. Ich hatte dieses Dokument bereits gesehen, aber da es mir nicht weitergeholfen hat, mein Frage hier gestellt.

Ich bin im Internet auf folgendes gestoßen, bzgl. Versteuerung und SV-Behandlung

https://www.iww.de/wvv/archiv/steuerliche-folgen-nicht-klar-geregelt-vorzeitig-ausgezahlte-direktversicherung--steuer-un…

398411_pastedImage_1.png

398412_pastedImage_2.png

Der Vertrag ist ein Altvertrag mit Pauschalversteuerung und läuft länger als 12 Jahre.

Auszahlung vor Vollendung des 59. Lebensjahr.

Somit steuerfrei und SV als Einmalbezug.

Ich kann dafür allerdings keine Lohnart finden.

Vielen Dank und viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 7
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Hallo,

grundsätzlich muss hier unterschieden werden, ob die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge als Abfindungszahlung oder Kapitalzahlung (Versorgungsbezug) erfolgen soll.

Das von mir genannte Dokument 5303396 beinhaltet die Lohnarten für die Abrechnung von Versorgungsbezügen.

Der von Ihnen gepostete Artikel bezieht sich auf eine Abfindungszahlung, die steuerfrei abzurechnen sind.

Für Abfindungen, die in der Sozialversicherung zwingend als Einmalbezug verbeitragt werden sollen, kann die Stammlohnart 270 "Abfindung, jhrl." genutzt werden.

Weitere Informationen finden Sie auch unter der Dokumentennummer 5303149 "Abfindung (Beispiele für LODAS)".

 

Beste Grüße

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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sokrates
Erfahrener
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Nachricht 6 von 7
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Auch ich habe jetzt eine frühzeitige Auszahlung einer Direktversicherung.

Allerdings ist der Vertrag aus 2014. Das Arbeitsverhältnis besteht nach wie vor mit dem Arbeitgeber, die DV war mischfinanziert.

Verstehe ich den folgenden Passus richtig, dass die Auszahlung steuerfrei ausgezahlt werden muss? (in der SV als Einmalbezug?)

Unbenannt.jpg

Vielen Dank im Voraus & herzliche Grüße

Anne Koch

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Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Koch,

rechtlich können wir Sie an dieser Stelle nicht beraten. Bitte setzten Sie sich zur Klärung Ihre Frage mit dem Versicherungsunternehmen oder dem Finanzamt in Verbindung.

Viele Grüße

Verena Heinlein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 19.09.2019 13:44:27 von Verena_Heinlein
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