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Wechsel Krankenkasse bei Wechsel Lohnabrechnungssystem

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letzte Antwort am 15.08.2024 09:40:11 von FrauSmith
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bella
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo ihr Lieben,

 

wir haben leider ein Mandat, von dem wir uns zum 30.09.2024 verabschieden müssen. Der Wechsel des Lohnabrechnungssystems LODAS zu einem anderen Abrechnungssystem hat ja zur Folge, dass unterjährig Systemwechselabmeldungen bei uns und Systemwechselanmeldungen beim neuen Abrechnungsdienstleister erfolgen. Hier wechselt allerdings der einzige Mitarbeiter zum 01.10.2024 die Krankenkasse.

Ich hab schon gelesen, dass die SV-Krankenkassenwechselmeldung vorgeht. Aber hat jemand eine Idee, wie das bei LODAS ist, wenn der Mandant zum 30.09.2024 geht? Dann kann ich ja keine Systemwechselabmeldung machen. Wenn ich die neue Krankenkasse schon jetzt anlege, macht er dann mit der September-Lohnabrechnung gleich die Wechselmeldung der Krankenkasse mit?

 

Ich hoffe hier hat vielleicht schon jemand Erfahrung damit.

k_hacker
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

 

ganz pragmatisch würde ich nach Stand 30.09.2024 die Sachlage erfassen.

Wechsel Systemmeldung von mir aus. Was und wie der neue Bearbeiter und mit welchem Programm er das dann zum 1.10.24 meldet nicht mein Zeitraum und muss er sich kümmern.

 

Die neue Krankenkasse gar nicht im alten System erfassen. 

Vermutlich meldet er mit Systemwechsel an und dann eine Abmeldung alte KK und dann neue zum 1.10.

VG
K. Hacker
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wicki04
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 4
141 Mal angesehen

bei bestehenden Mandanten würde der Krankenkassenwechsel im Oktober mit der Abrechnung angestoßen, nicht mit der September Abrechnung. 

 

Bei Übernahmen/Übergaben von großen Mandanten wird bei unterjährigem Wechsel auch schon mal eine Abmeldung und eine Anmeldung gemacht, anstatt einer Systemwechselmeldung. Ist nicht ganz korrekt, aber wie gesagt bei Großübernahmen wird das so praktiziert. Ansonsten müssten bei Systemwechsel die Vortragswerte vorgetragen werden und das sind dann oft tausende Buchungen. Das müsste dann aber auch mit den Krankenkassen zeitnah kommuniziert werden.

 

Da es sich bei dir nur um einen Mitarbeiter handelt und er auch noch die Krankenkasse zum 01.10.2024 wechselt, würde ich evtl. auch mit der Abmeldung arbeiten und das allen Beteiligten so kommunizieren.  Ist allerdings nur meine persönliche Meinung. 

 

Vielleicht gibt es ja noch weitere Vorschläge.😀

KOB
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FrauSmith
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 4
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Krankenkassenwechsel Oktober können sie nicht im September erfassen und melden .

 

Systemwechsel erfassen und September abrechnen. Alles andere muss der neue Berater erledigen 

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letzte Antwort am 15.08.2024 09:40:11 von FrauSmith
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