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Werkstudent unter Minijobgrenze und kriegt LSt abgezogen

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letzte Antwort am 11.11.2022 18:34:27 von vw
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Tanja534
Aufsteiger
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Hallo,

 

ich habe einen Werkstudenten abgerechnet und LODAS hat LSt abgezogen.

Er hat 519 EUR verdient, ist also unter der Minijob-Grenze.

Wieso zieht LODAS hier LSt ab?

 

Vielen Dank schon mal im Voraus

pumpkin89
Einsteiger
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Nachricht 2 von 9
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Hallo,

 

ist der Werkstudent mitten im Abrechnungsmonat eingetreten bzw. ausgetreten?

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Tanja534
Aufsteiger
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Der war den ganzen Monat da und ist auch weiterhin dort angestellt.

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CVolz
Fortgeschrittener
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Welche Steuerklasse liegt denn vor?

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Hayen
Aufsteiger
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Wie ist er denn angelegt - als Werkstudent oder als Minijobber? Bei letzterem zieht Lodas zieht dann Steuern ab, wenn keine pauschale Versteuerung hinterlegt ist (Schnellerfassung, Beschäftigung, Arbeitnehmertyp 4 oder 5) und bei Steuern bei Pauschalsteuer berechnen "nein" steht. 

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Tanja534
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 9
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Er ist als Werkstudent angelegt.

Er hat noch einen weiteren Job als Werkstudent (hat da aber im Oktober nicht gearbeitet).

Deshalb hat er hier die Stkl. 6. Reicht das schon aus, dass Lodas Steuern abrechnet

auch wenn der weder mehr als 20Std. hatte und auch den Betrag nicht überschreitet?

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bodensee
Allwissender
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Nachricht 7 von 9
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Ja in Steuerklasse 6 gibt es keine Freibeträge, weil davon ausgeangen wird in der Lst Bereich das er mit der Lstkl I woanders bereits die Freibeträge ausschöpft. 

 

Nur warum so angelegt ? Als Minijobber fällt keine Steuer an und die 2% - sorry- tun in aller Regel dem AG nicht weh . 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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FrauSmith
Fortgeschrittener
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Nachricht 8 von 9
427 Mal angesehen

Wenn der nicht Pauschalversteuert wir und Steuerklasse 6 hat kann schon Lohnsteuer anfallen. 
Sofern der andere Job ein Werkstudentenjob ist und kein weiterer Minijob vorliegt könnte ja pauschalversteuert werden.

 

Vom Entgelt ist er ja Minijobber. Außer er hat noch weitere Minijobs.

 

Kann natürlich sein, dass der Arbeitgeber die Pauschalversteuerung ablehnt. Bei uns werden alle Minijobber pauschalversteuert.

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vw
Erfahrener
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Nachricht 9 von 9
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Guten Abend,

dann seid Ihr vermutlich Nebenarbeitgeber und da ist Stkl. 6 obligatorisch und damit Steuerabzug ab dem ersten Euro.

Zuviel gezahlte Steuern kann sich der MA jedoch über eine Steuererklärung zurück holen.

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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letzte Antwort am 11.11.2022 18:34:27 von vw
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