Hallo DATEV Community,
und zwar setze ich mich gerade mit der Berechnungslogik des Vollzeitäquivalents auseinander.
Um den ausgegebenen Wert zu verstehen schaute ich bereit in die Auswertung 93. Zudem suchte ich hier in der Community schon ein wenig rum, um einige nähere Erläuterungen zu erhalten, doch leider bisher ohne Erfolg.
Die Erläuterungen zu dem Wert aus der Auswertung 93 sind die folgenden 2 Sätze:
Es wird das entsprechende Vollzeitäquivalent von den einzelnen Mitarbeitern ermittelt und aufsummiert.
Für die Berechnung des Vollzeitäquivalents werden die hinterlegten Arbeitszeiten in den Mandanten- oder Mitarbeiterdaten herangezogen.
Der 1. Satz ist für mich selbsterklärend aber bei dem 2. Satz stoße ich an meine Grenzen. Dieser wirft für mich mehr Fragen auf, als er beantwortet:
Werden hierbei die tatsächlich abgerechneten Stunden als Grundlage genommen oder nur die wöchentliche vereinbarte Arbeitszeit?
Welche Stundenanzahl ergibt genau ein Vollzeitäquivalent (8 pro Tag, 35 pro Woche oder sogar pro Monat mit einem Pauschalwert)?
Wie werden hier zum Beispiel Gehaltsempfänger berücksichtigt?
Inwieweit werden Personen in Elternzeit bei dem Wert berücksichtigt?
Eventuell hat sich jemand ja schon mal damit auseinandergesetzt und kann mir ein wenig helfen.
Mit freundlichen Gruß
Felix Thieme
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Thieme,
für die Frage des Vollzeitäquivalents rechnet DATEV m. A. nach wie folgt:
die unter Mandantendaten/Arbeitszeiten/Regelmäßige/Feste Arbeitszeit
eingegebene Wochenarbeitszeit x 13 Wochen / 3 Monate = Stunden pro Monat
(bei 40-Stunden-Woche ergeben sich so 173,33 Stunden pro Monat)
Für die Mitarbeiter, die eine feste Stundenanzahl pro Woche arbeiten (hinterlegt unter Personaldaten/Arbeitszeiten/Regelmäßige Arbeitszeit) werden die Stunden ebenso berechnet. Für die Mitarbeiter, für die Stundenlohn abgerechnet wird, zieht DATEV die tatsächlich in dem Monat abgerechneten Stunden heran.
Ich hoffe, dies ist verständlich und passt bei Ihnen so.
Viele Grüße,
Birthe Fitschen
Hallo Frau Fitschen,
vielen dank für die schnelle Antwort, die für mich auch nachvollziehbar ist.
Wie kamen Sie denn genau zu dieser Berechnungslogik? Ich möchte halt versuchen genau zu begreifen, wie der Wert ermittelt wird, weil ich diesen Wert auch noch genauer auf einzelne Mitarbeitergruppen selber runterbrechen möchte. Ich komme da selber leider nie auf den Wert des Personalreports.
Freundliche Grüße
Felix Thieme
Hallo Herr Thieme,
diese Berechnungslogik ist im Lohn sehr gebräuchlich, wird z. B. auch bei der Berechnung der Stunden für die Berufsgenossenschaftswerte verwendet. Ausgehend davon, dass ein Monat nicht immer gleich viele Wochen und auch nicht gleich viele Arbeitstage hat, benötigt man einen Durchschnitt. Das Jahr hat gerundet immer 52 Wochen und 12 Monate und wenn man dies herunterbricht, hat das Quartal 13 Wochen und 3 Monate. Diese Zahlen verwendet man dann, um den Durchschnittswert der Stunden pro Monat zu berechnen.
Ich hatte die obige Berechnung bei zwei Mandanten ausprobiert, bei denen es passte. Eventuell gibt es aber auch noch Feinheiten oder Ausnahmen, die ich hier bei meinen Mandanten nicht habe.
Viele sonnige Grüße aus dem Norden,
Birthe Fitschen
Hallo Frau Fitschen,
vielen vielen Dank für die genaue Erläuterung.
Da weiß ich jetzt zwar, dass die Zahl für mich zu ungenau ist, aber da muss ich die Werte eben händisch bzw. über eine Excel Tabellen ausrechnen.
Schöne Grüße aus Dresden
Felix Thieme