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Zahlung aus Vergleich Arbeitsgericht wie abrechnen?

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letzte Antwort am 23.02.2023 10:38:18 von schöni
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schöni
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Hallo,

 

euine Mandantin muss aus einem Vergleichn vorm Arbeitsgericht 3000€ brutto an einen Arbeitnehmer zahlen (mehr gibt der Vergleich nicht her; keine Aufteilung auf Monate ect.).

 

Das Arbeitsverhältnis war am 30.09.2022 beendet. Die Zahlöung soll nun bis zum 28.02.2023 erfolgen. der Vergleich ist vom 08.02.2023.

 

trage ich die Zahlung in Lohn und Gehalt nun im September als Vormonatskorretur als sonstiger Bezug ein oder im Jahr 2023 im Februar?

 

Steuerklasse 6 haben wir für jetzt hinterlegt. Vorher hatte der Miatarbeiter Steuerklasse 1. Derzeit arbeitet er wieder wo anders.

 

cro
Experte
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Aus dem Urteil ergibt sich eine Fälligkeit in 2023. Das ist die Lösung.

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schöni
Aufsteiger
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so wie ich es kenne muss die Nachzahlung SV rechtlich dem letzten Lohnzahlungszeitram zugrechnet werden. Das wäre dann ja 09/2022?

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schöni
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Ich werde es mit 02/2023 abrechnen. Märzklausel wirkt sich eh nicht aus in dem Fall.

 

Danke

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letzte Antwort am 23.02.2023 10:38:18 von schöni
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