Hallo zusammen,
wir arbeiten in unserem Unternehmen mit Zeitkonten und es stellt sich folgende Frage:
Bsp.:
Mai 2020
Ein Mitarbeiter hat einen Bestandsschutz (niedrigster Saldo innerhalb der letzten 12 Monate) von 110 Stunden. Er hat am 5. Mai seinen ersten Kurzarbeitstag und am Vortag einen Saldostand von 105 Stunden. Zum 30.5. steht sein Arbeitszeitkonto auf 100 Stunden.
Juni 2020
Am 15.6. hat er den ersten Kurzarbeitstag im Juni. Am 14.6. war sein Zeitkonto auf 90 Stunden.
Frage:
Welcher Zeitkontostand ist am 30.6. zu beachten? Der Saldostand von 100 Stunden zum 31.5. oder der Saldostand per 14.6. von 90 Stunden? Es könnte z.B. sein, dass Terminaufträge nach dem 14.6. abgewickelt werden müssen und Überstunden anfallen. Muss dann das Zeitkonto auf 90 Stunden oder 100 Stunden heruntergefahren werden.
Für eure Erfahrungen bin ich dankbar.
LG