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Zuzahlung Firmenwagen - Arbeitnehmerzuzahlung > geldwerter Vorteil

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letzte Antwort am 17.09.2018 12:57:47 von t_r_
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markushülsmann
Einsteiger
Offline Online
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Sehr geehrte Community,

folgender Fall bereitet mir gerade Kopfzerbrechen:

Ein Arbeitgeber hat vertraglich mit seinem Arbeitnehmer eine Gehaltsminderung um 300,00 € vereinbart, zum Zwecke einer Zuzahlung zu einem Firmenwagen. Der grundsätzliche Geldwerte Vorteil beträgt 143,36€ und setzt sich aus 128,00 € (1%-Methode) und 15,36 € (Fahrten W/A) zusammen.

Hinterlege ich nun die Zuzahlung i.H.v. 300,00 € in Lohn und Gehalt beim entsprechenden Arbeitnehmer, so wird automatisch der geldwerte Vorteil auf 0,00 € gemindert und es gibt keinen Abzug mehr im Netto-Bereich der Lohnabrechnung.

Allerdings wird dann noch einmal im Nettoteil der komplette Zuzahlungsbetrag i.H.v. 300,00 € abgezogen (siehe 1. Screenshot unten). Meiner Meinung nach wird in diesem Falle doch dann die Zuzahlung in zu großer Höhe berücksichtigt oder? Einmal bei der "Aufhebung" des geldwerten Vorteils mit 143,36 € (= 128,00 € + 15,36 €) und dann zusätzlich mit der kompletten Zuzahlung i.H.v. 300,- €. Meiner Meinung nach werden also 443,36 € berücksichtigt. Es dürften also im Netto-teil höchstens noch 156,64 € (= 300,00 € - 128,00 € - 15,36 €) berücksichtigten werden. Sehe ich das richtig?

Besonders verwirrt mich an dieser Stelle, dass das Nettogehalt des Arbeitnehmers bei der oben geschilderten Vorgehensweise sogar geringer ist, als wenn statt der Zuzahlung beim Firmenwagen selber einfach eine Gehaltsminderung um den entsprechenden Betrag (300,00 €) berücksichtigt wird (siehe 2. Screenshot unten). Grundsätzlich müsste es ja anders sein, dass der Arbeitnehmer durch seine Zuzahlung im Lohn besser gestellt wird und nicht schlechter wie in diesem Falle.

Kann mir hier jemand erklären, wie ich in so einem Fall in Lohn und Gehalt korrekt vorzugehen habe?

Screenshot 1:

2.png

Screenshot 2:

1.png

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 2
15750 Mal angesehen

Hallo,

es wird korrekt abgerechnet. Sie machen "nur" einen Denkfehler. Die Zuzahlung des Arbeitnehmers in Höhe von EUR 300,00 wird aus dem netto einbehalten. Deshalb wird dieser Betrag als Nettoabzug berücksichtigt.

Die Minusbeträge im Bruttobereich neutralisieren "nur" den PKW, damit dieser nicht mehr lohnsteuerlich und beitragsrechtlich berücksichtigt wird. Sie können auch den PKW aus der Abrechnung rausnehmen und nur die Zuzahlung einbehalten, dann kämen Sie auf das gleiche Ergebnis, wie in der oberen Abrechnung. Dadurch sehen Sie aber das es richtig ist.

Das der Auszahlungsbetrag durch die Zuzahlung niedriger ist, liegt daran, dass der Arbeitnehmer nun 300,00 von seinem Netto einbehalten bekommt.

Wird der PKW versteuert, bekommt er nur die auf dem PKW lastende Lohnsteuer und die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung einbehalten. Diese Beträge sind weniger als EUR 300,00 Zuzahlung, also ist der Nettoauszahlungsbetrag höher.

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 17.09.2018 12:57:47 von t_r_
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