abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

ant. weihnachtsgeld für mutterschutz

1
letzte Antwort am 07.12.2020 15:30:08 von Flitze0815
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
2-Sina-2
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
475 Mal angesehen

Hallo Community, 

 

ich habe den Fall, dass für die Zeit vor Elternzeit (also Schwangerschaft und Mutterschutz: Jan-März) noch anteiliges Weihnachtsgeld bezahlt wird.

Jetzt zeigt mir mein Fehler- und Hinweisprotokoll an, dass mit einem Steuerbrutto von Null ausgegangen wird, da es kein laufenden Bezug im Abrechnungsmonat November gibt (Elternzeit). 

D. h. es werden keine Steuern vom Weihnachtsgeld bezahlt und es bleibt netto wie brutto. 

Ist das so korrekt?

 

Danke vorab.

Flitze0815
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
446 Mal angesehen

Ja, das wäre so korrekt. Da die Mitarbeiterin sich jetzt in Elternzeit befindet, liegt hier keine SV-Pflicht vor und das Steuerbrutto ist wahrscheinlich für dieses Jahr zu niedrig, als dass Steuer berechnet würde.

Um so etwas zu vermeiden, zahlen wir das anteilige Weihnachtsgeld immer bei Wiedereintritt der / des Mitarbeiter(in)s Rückkehr aus, 

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
1
letzte Antwort am 07.12.2020 15:30:08 von Flitze0815
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage