Hallo Community,
ich habe den Fall, dass für die Zeit vor Elternzeit (also Schwangerschaft und Mutterschutz: Jan-März) noch anteiliges Weihnachtsgeld bezahlt wird.
Jetzt zeigt mir mein Fehler- und Hinweisprotokoll an, dass mit einem Steuerbrutto von Null ausgegangen wird, da es kein laufenden Bezug im Abrechnungsmonat November gibt (Elternzeit).
D. h. es werden keine Steuern vom Weihnachtsgeld bezahlt und es bleibt netto wie brutto.
Ist das so korrekt?
Danke vorab.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ja, das wäre so korrekt. Da die Mitarbeiterin sich jetzt in Elternzeit befindet, liegt hier keine SV-Pflicht vor und das Steuerbrutto ist wahrscheinlich für dieses Jahr zu niedrig, als dass Steuer berechnet würde.
Um so etwas zu vermeiden, zahlen wir das anteilige Weihnachtsgeld immer bei Wiedereintritt der / des Mitarbeiter(in)s Rückkehr aus,