abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

direktversicherung lodas

4
letzte Antwort am 24.06.2022 10:53:06 von lohnhilfe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
AntjeR
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
915 Mal angesehen

Hallo, 

Ich habe folgenden Fall:

 

Übernahme vom Fremdsystem auf Lodas ab 2022.

2 Arbeitnehmer haben einen DV Altvertrag aus 2000.

Es werden jedoch keine AG-Pflichtzuschüsse getätigt, weil AN auch keine

Entgeltumwandlung hat. Es werden kein Urlaubsgeld bzw. Weihnachtsgeld 

mehr gezahlt. Damals bei Abschluss DV in 2000 gab es noch Einmalbezug.

 

Nun werden halbjährlich 306,67 Euro in Juni und November 2022 für die 

DV vom Arbeitgeber an die Versicherung überwiesen.

Beim AN wäre es dann mit § 40b EStG und SV-Pflichtig abzurechnen.

Der Betrag von 306,67 Euro soll als Nettoabzug bei der Lohnabrechnung abgezogen werden.

 

Ich habe es nach diversen Konstellationen noch nicht geschafft dies unter LODAS in BAV einzupflegen

und in der Lohnabrechnung dargestellt zu bekommen. 

Es wird als Hinweis immer auf fehlende Lohnart verwiesen bzw. das die Lohnart eine Automatik-Lohnart ist.

 

Was mache ich falsch..... Bin mittlerweile ratlos wie ich vorgehen kann.

OLJA
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 5
879 Mal angesehen

Hallo Antje,

 

habe Sie eine Lohnart mit der Stammlohnart 805 angelegt. Diese ist notwendig, um den Einmalbezug auf der Lohnabrechnung abzubilden.

 

Ein Nettoabzug ist übrigens nicht notwendig. Die Stammlohnart 805 wird nicht im Gesamtbrutto erfasst und ist deshalb nicht noch einmal abzuziehen.

 

Hänge Ihnen einen Auszug einer Lohnabrechnung an.

 

Hoffe, dass ich Ihnen damit helfen konnte.

 

Gruß

 

OLJA

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 5
836 Mal angesehen

Hallo, 

 

vermutlich handelt es sich bei der von Ihnen angegebenen Konstellation um einen Arbeitgeberanteil der im Juni und in November bezahlt wird. Arbeitgeberanteile werden im Brutto-Teil der Abrechnung ausgewiesen, nicht jedoch im Nettoabzug da diese nicht ins Gesamtbrutto einfließen. 


Informationen finden Sie im Dokument 1021556 .

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
AntjeR
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 5
827 Mal angesehen

DANKE. Habe den Fall geklärt bekommen. 

Nun würde ich gerne dies hier löschen . Gibt es dazu einen Tipp....

0 Kudos
lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 5 von 5
825 Mal angesehen

Hallo,

 

vielleicht hat jemand anders mal die gleiche Frage, daher sollte der Beitrag stehen bleiben.

LG
VM
0 Kudos
4
letzte Antwort am 24.06.2022 10:53:06 von lohnhilfe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage