Hallo,
Ich habe folgenden Fall:
Übernahme vom Fremdsystem auf Lodas ab 2022.
2 Arbeitnehmer haben einen DV Altvertrag aus 2000.
Es werden jedoch keine AG-Pflichtzuschüsse getätigt, weil AN auch keine
Entgeltumwandlung hat. Es werden kein Urlaubsgeld bzw. Weihnachtsgeld
mehr gezahlt. Damals bei Abschluss DV in 2000 gab es noch Einmalbezug.
Nun werden halbjährlich 306,67 Euro in Juni und November 2022 für die
DV vom Arbeitgeber an die Versicherung überwiesen.
Beim AN wäre es dann mit § 40b EStG und SV-Pflichtig abzurechnen.
Der Betrag von 306,67 Euro soll als Nettoabzug bei der Lohnabrechnung abgezogen werden.
Ich habe es nach diversen Konstellationen noch nicht geschafft dies unter LODAS in BAV einzupflegen
und in der Lohnabrechnung dargestellt zu bekommen.
Es wird als Hinweis immer auf fehlende Lohnart verwiesen bzw. das die Lohnart eine Automatik-Lohnart ist.
Was mache ich falsch..... Bin mittlerweile ratlos wie ich vorgehen kann.
Hallo Antje,
habe Sie eine Lohnart mit der Stammlohnart 805 angelegt. Diese ist notwendig, um den Einmalbezug auf der Lohnabrechnung abzubilden.
Ein Nettoabzug ist übrigens nicht notwendig. Die Stammlohnart 805 wird nicht im Gesamtbrutto erfasst und ist deshalb nicht noch einmal abzuziehen.
Hänge Ihnen einen Auszug einer Lohnabrechnung an.
Hoffe, dass ich Ihnen damit helfen konnte.
Gruß
OLJA
Hallo,
vermutlich handelt es sich bei der von Ihnen angegebenen Konstellation um einen Arbeitgeberanteil der im Juni und in November bezahlt wird. Arbeitgeberanteile werden im Brutto-Teil der Abrechnung ausgewiesen, nicht jedoch im Nettoabzug da diese nicht ins Gesamtbrutto einfließen.
Informationen finden Sie im Dokument 1021556 .
DANKE. Habe den Fall geklärt bekommen.
Nun würde ich gerne dies hier löschen . Gibt es dazu einen Tipp....
Hallo,
vielleicht hat jemand anders mal die gleiche Frage, daher sollte der Beitrag stehen bleiben.