Hallo Zusammen,
ich habe 2 duale Studenten. Einer bekommt eine Aufwandsentschädigung unter der Geringverdiener Grenze und einer darüber. Angelegt habe ich diese nach der Dok.-Nr.: 1070557 "Duales Studium Lodas". Nun übernimmt der Arbeitgeber die Studiengebühren und zahlt diese direkt an die Unis, es läuft nicht über den Studenten. Müssen dennoch die Studiengebühren über die Lohnabrechnung laufen? Ich hätte gesagt in meinem Fall nein. In die Lohnabrechnung hätte ich es nur wie unter Punkt 4 beschrieben übernommen, wenn der Arbeitnehmer Schuldner ist und der Arbeitgeber diese erstattet.
Fortbildungskosten (egal ob Azubi, Student, etc.) würde ich immer "nur" über die Finanzbuchhaltung abrechnen.
Hallo,
über welches Konto rechnet ihr die Studiengebühren ab?
Viele Grüße
Georg
Wir verwenden das Kto. 4945 Fortbildungskosten Im SKR03.