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duales studium - Studiengebühren

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letzte Antwort am 09.11.2022 16:55:00 von cro
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LoFi
Beginner
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Hallo Zusammen,

 

ich habe 2 duale Studenten. Einer bekommt eine Aufwandsentschädigung unter der Geringverdiener Grenze und einer darüber. Angelegt habe ich diese nach der Dok.-Nr.: 1070557 "Duales Studium Lodas". Nun übernimmt der Arbeitgeber die Studiengebühren und zahlt diese direkt an die Unis, es läuft nicht über den Studenten. Müssen dennoch die Studiengebühren über die Lohnabrechnung laufen? Ich hätte gesagt in meinem Fall nein. In die Lohnabrechnung hätte ich es nur wie unter Punkt 4 beschrieben übernommen, wenn der Arbeitnehmer Schuldner ist und der Arbeitgeber diese erstattet.

cro
Experte
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Fortbildungskosten (egal ob Azubi, Student, etc.) würde ich immer "nur" über die Finanzbuchhaltung abrechnen.

tschortsch
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Hallo,

über welches Konto rechnet ihr die Studiengebühren ab?

Viele Grüße

 

Georg

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cro
Experte
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Nachricht 4 von 4
2108 Mal angesehen

Wir verwenden das Kto. 4945 Fortbildungskosten Im SKR03.

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letzte Antwort am 09.11.2022 16:55:00 von cro
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