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eAU Abfrage Arbeitsunfähigkeit durch ....

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letzte Antwort am 26.01.2023 10:11:06 von Roswitha1
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Roswitha1
Aufsteiger
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Guten Morgen,

 

bei der eAU Abfrage muss man angeben, ob der Vertragsarzt oder KH usw. die AU ausgestellt hat.

Bei der telefonischen Krankmeldung wird mir das aber nicht gesagt.  Nur von wann bis wann krankgeschrieben wurde.

 

Keine Angabe kann man leider nicht lassen!

Was tragt Ihr da ein?

pogo
Experte
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Nachricht 2 von 3
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Ich meine, es war im AOK Expertenforum, dass ich da gelesen habe, dass dieses Feld beim eAU-Abruf überhaupt nicht genutzt wird, auch wenn es bei einigen Softwareanbietern vorhanden ist bzw. wie bei uns ausgefüllt werden muss.

 

Gib einfach irgendetwas an....immer Krankheit/Vertragsarzt.

 

Man kann ja auch einfach mal testen, was passiert, wenn man zu einer schon vorhandenen Rückmeldung, wo z.B. stationäre Aufnahme angegeben ist, einen neuen Abruf macht mit einem anderen Grund. Kommt bestimmt dieselbe Rückmeldung.

 

Hier noch der Beitrag im AOK Expertenforum. 

RE: eAU-Abruf mit falschem Abruf-Grund
Von: Ihr Expertenteam am 11.01.2023

Hallo,
nachdem wir unser Recherche zu Ihrem Sachverhalt abgeschlossen haben, erhalten Sie von uns folgende Stellungnahme:
Der Abruf der AU-Daten im elektronischen Verfahren durch den Arbeitgeber ist ausschließlich mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber im Feld „AU_ ab_ AG“ durchzuführen.
Ein differenzierter Abruf für „reguläre“ AU- Zeiten und AU-Zeiten eines stationären Krankenhausaufenthalts ist in der „Verfahrensbeschreibung für die Erstattung der Meldung im Rahmen des Datenaustausches der eAU“ nicht vorgesehen, unabhängig davon, ob einzelne Entgeltabrechnungsprogramme eine solche Möglichkeit „anbieten“.
Sofern für den angefragten Zeitraum Zeiten eines stationären Krankenhausaufenthalts bei der Krankenkasse vorliegen, werden dem Arbeitgeber „der Aufnahmetag“ und die „voraussichtliche Dauer“ der Krankenhausbehandlung zum Abruf bereitgestellt.
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihr Expertenteam

Roswitha1
Aufsteiger
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vielen Dank.

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letzte Antwort am 26.01.2023 10:11:06 von Roswitha1
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