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falsche Kontierung Umsatzsteuerkorrektur Firmenwagen lt. Datev ??

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letzte Antwort am 19.02.2025 08:54:26 von AliV
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TanjaB
Beginner
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Nachricht 1 von 9
350 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe bei meinen Mandanten mittlerweile viele Pkw und die habe ich lt. Datev Angaben und Hilfe-Bot auch entsprechend geschlüsselt. Speziell geht es mir um die Konten Umsatzsteuerkorrektur unter den sonstigen Konten im Buchungsbeleg, die nach Datev Vorgabe geschlüsselt habe. 

 

TanjaB_0-1739882253835.png

Jetzt wurde mir intern gesagt, das Konto 4946 sei falsch und es müsste 4947 sein. Das ist falsch.

Kann ich mir nicht vorstellen, weil man kann die Konten ja auch weg lassen lt Datev

TanjaB_1-1739882414574.png

Oder gibt es da schon wieder Neuerungen, die an mir vorbei gegangen sind.

Erklären kann ich das schlecht, wie das umsatzsteuerlich zu behandeln ist.

 

Könnte mich hier bitte mal jemand abholen und vielleicht erklären, ob das jetzt richtig oder falsch ist.

 

Vielen Dank im Voraus.

Tanja 

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 9
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@TanjaB  schrieb:

 

 

Jetzt wurde mir intern gesagt, das Konto 4946 sei falsch und es müsste 4947 sein.

 


Gab es denn dazu eine Begründung?

 

Das Problem ist, dass die Anwendung des reduzierten Listenneupreises (LNP) bei E-Fahrzeugen nicht für die Umsatzsteuer gilt. Es muss also auf den vollen LNP die USt gebucht werden (=Konto 4947).

 

Ertragsteuerlich wird allerdings nur der verminderte LNP angewandt, so dass der Betrag über das Konto 4946 ausgeglichen wird.

 

Es entsteht dabei eine Differenz in Höhe der USt auf den Differenzbetrag, die dann wiederum als zusätzliche Personalkosten ausgewiesen wird. Hier sollte der genaue Ausweis mit der FIBU bzw. dem Abschlussersteller geklärt werden.

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TanjaB
Beginner
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Nachricht 3 von 9
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Die Begründung war, das auf diesen Betrag keine Umsatzsteuer mit dem Konto 4946 berechnet wird. Sie macht den Abschluss und es soll auf 4947 im Lohnbuchungsbeleg hinterlegt werden.

Wenn es jedoch von Datev vorgegeben wird und man die Konten sogar leer lassen kann, denke ich, das dann zu viel Umsatzsteuer berechnet wird.

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AliV
Einsteiger
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Nachricht 4 von 9
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Hallo,

es braucht ein Sachbezugskonto, welches keine USt-Automatik hat.

 

Rufen Sie am besten den Buchungsbeleg vorab ab, um das zu prüfen. am besten mit T-Konten.

 

1/4 oder 1/2 geht auf das Automatikkonto (über den Nettoabzug im Lohn).

 

Die Differenz wird dann über die MPD auch auf das Automatikkonto gebucht.

Damit ist die USt auf den Gesamtbetrag (1%) gebucht.

 

Da aber kein Ertrag dieser Buchung gegenübersteht, muss diese erfolgswirksame Buchung neutralisiert werden. Daher das Konto ohne Automatik, welches ins Soll! geht. Wenn Sie dort nochmal das Automatikkonto ansprechen, ist der Effekt neutralisiert und eben doch nur auf 1/2 oder 1/4 die USt gebucht.

 

Viel Erfolg.

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Lohnnutzer
Aufsteiger
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Vorab: Ich habe von Fibu keine Ahnung .

 

Bezüglich der Kontofrage kann ich nicht helfen.

Ich muss natürlich auch die Fibu-Konten zu den Lohnarten anlegen. Die Grundkonten weiß ich natürlich (je nach Mandant- manche haben spezielle bzw. eigene Kontenrahmen)


Wenn ich eine neue Lohnart anlege die speziell ist frage ich die verantwortliche Sachbearbeiter der Fibu. Die sagt mir das Finu-Konto welches sie dafür will und Punkt. Das hinterfrage ich auch nicht.
Oder die Kollegin kommt nach dem Einspielen der Fibu und sagt mir: falsches Konto bitte ändern auf Konto XY. Wird gemacht und Punkt (egal was bei Datev stehen mag)

Sie macht die Fibu und muss das bestimmen bzw. verantworten . 

 

Wenn bei ihnen Lohn und Fibu auch getrennt ist kann ich nur dazu raten. Sonst gibt es nur Diskussionen 

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TanjaB
Beginner
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Nachricht 6 von 9
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Guten Morgen,

ich mache beides. Nur in diesem Fall macht den Abschluss jemand anderes.

Ich bin trotzdem der Meinung, nicht stumpf etwas zu ändern, nur weil derjenige es sagt. 

Wenn Datev das so vorgibt, muss es hierzu eine Erklärung geben, die vielleicht nur besser erläutert werden muss, um verständlich zu sein.

Wenn man von dem Rest keine Ahnung hat, kann man das gerne so annehmen und sollte sonst aber auch kein Statement abgeben.

 

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TanjaB
Beginner
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Nachricht 7 von 9
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Guten Morgen,

 

danke für die kompetente und einfache Antwort.

Ich werde das gleich mal mit der Auswertung 16 Berechnungsschema geldwerter Vorteil versuchen nachzuvollziehen.

 

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Lohnnutzer
Aufsteiger
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Wenn sie auch Fibu machen ist das was anderes. Ich bearbeite und „kann“ keine Fibu. 

 

Ich muss mich nach den Wünschen der Fibu-Kolleginnen richten. Eben nach der die den Mandanten speziell bearbeitet (es gibt da teils unterschiedliche Meinungen 😉)

 

hier wurde schon häufig anders als von Datev vorgeschlagen entschieden. Das ist aber wie gesagt nicht meine Entscheidung 

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AliV
Einsteiger
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Nachricht 9 von 9
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Hallo,

die Auswertung 16 hilft da leider nicht weiter. Sie brauchen den Buchungsbeleg, um die Buchungen nachvollziehen zu können. Vielleicht sogar aus dem Daten-Analyse-System, um es mitarbeiterbezogen ansehen zu können.

 

Leider sind die Fibu-MA in dieser Thematik auch oft überfragt, daher landet diese Frage am Ende leider doch oft im Lohn. Ich leite immer die DATEV-Info weiter. Die ist zwar wirklich schwere Kost, sollte einem motivierten Abschluss-Bearbeiter aber reichen, denke ich.

 

VG

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letzte Antwort am 19.02.2025 08:54:26 von AliV
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