Fehlerhafte Erstellung der Arbeitsbescheinigung im Bescheinigungswesen (Lohn und Gehalt). Bei der manuellen Erstellung der Arbeitsbescheinigung über das Bescheinigungswesen wird das fiktive Entgelt falsch ausgewiesen. Die elektronische Bescheinigung im Rahmen der Abrechnung wird korrekt erstellt und übermittelt.
Ist dieses Problem bereits bekannt und gibt es zeitnah eine neue Softwarelösung?
Vielen Dank vorab und sonnige Grüße!
Hallo,
wir empfehlen grundsätzlich, die Arbeitsbescheinigungen direkt in Lohn und Gehalt zu erstellen und an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln.
Die Arbeitsbescheinigung im Zusammenhang mit fiktiven Entgelt muss über Lohn und Gehalt direkt abgerufen/erstellt werden und kann über das Programm Lohnbescheinigung nicht erstellt werden.
Gab es einen bestimmten Grund, weshalb die Arbeitsbescheinigung zusätzlich in Papierform über das Programm Bescheinigungen manuell abgerufen wurde?
@Daniela_Eichler schrieb:
Gab es einen bestimmten Grund, weshalb die Arbeitsbescheinigung zusätzlich in Papierform über das Programm Bescheinigungen manuell abgerufen wurde?
Der Mitarbeiter hat z.B. ein Widerspruchsrecht, dass seine Daten elektronisch an die Bundesagentur gesendet werden sollen.
Insoweit sollten die papiergebundenen Bescheinigungen auch auf dem aktuellen Stand gehalten werden und ein Ausfüllen mit korrekten Daten möglich sein.
Hallo Frau Eichler,
vielen Dank für Ihre Antwort. Wie der Kollege beschreiben hat, kann der elektronischen Übermittlung an die Agentur für Arbeit widersprochen sein. In meinem Fall hat die Agentur eine vorzeitige Bescheinigung vor dem eigentlichen Austrittsmonat angefordert, so dass ich diese über das Bescheinigungswesen erstellen musste. Der MA der Agentur hat sich daraufhin bei uns gemeldet und eine Korrektur gefordert.
Hallo zusammen,
vielen Dank für Ihre schnellen Rückmeldungen.
Ich werde den Sachverhalt zur weiteren Prüfung aufnehmen.
Hallo,
In einem solchen Fall erstelle ich immer eine Arbeitsbescheinigung aus dem System vorab und sende die finale Bescheinigung mit der letzten Abrechnung.
Das ist dann natürlich Stand der jeweiligen Abrechnung, aber die Arbeitsagentur dürfte keinen Blick in die Zukunft fordern.
@ Datev: Bei den Arbeitsbescheinigungen gibt es bei Kurzarbeit sowieso das Problem, dass die Arbeitsagenturen teilweise mit den ausgewiesenen Werten nix anfangen können. Ich bekomme im Moment bei JEDER Bescheinigung die Rückfrage (teilweise telefonisch, teilweise sogar schriftlich), warum die Höhe des ausgewiesenen SV-Bruttos vom fiktiven Brutto abweicht. Die wirklich kurze Anwort "Kurzarbeit!" ist dann aber immer ausreichend.
Gibt es eventuell eine Möglichkeit für ein "Zusatzinfo"-Textfeld in der Arbeitsbescheinigung, um diese Rückfragen zu vermeiden?
Hallo,
vielen Dank für Ihr Feedback. Wir haben die von Ihnen geschilderten Sachverhalte, die Arbeitsbescheinigungen (BEA) betreffend, geprüft und können Ihnen aktuell folgende Informationen mitteilen:
1) Vor Austritt des Mitarbeiters soll eine Arbeitsbescheinigung (BEA) für die Arbeitsagentur erstellt werden
In Lohn und Gehalt kann in folgenden Fällen auch ohne ein Austrittsdatum eine elektronische Arbeitsbescheinigung (BEA) erstellt werden:
- bei einer unwiderruflichen Freistellung durch den Arbeitgeber mit Weiterzahlung des Arbeitsentgelts
- bei Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug
In dem Dokument 1070717 "Bescheinigungen elektronisch annehmen (BEA)" wird diese Thematik aufgegriffen und unter Punkt 2.4 beschrieben.
In allen anderen Fällen kann bis zu 12 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses eine Arbeitsbescheinigung beim Mitarbeiter in Lohn und Gehalt über Abrechnung | DÜ Arbeitsbescheinigung erstellt werden, wenn das Austrittsdatum und die notwendigen Angaben unter Stammdaten | Beschäftigung | Kündigung/Entlassung erfasst sind.
2) Arbeitnehmer in der Gleitzone widerspricht Datenübermittlung
Widerspricht ein Mitarbeiter, der sich in der Gleitzone befindet, der Datenübermittlung gibt es leider keine Möglichkeit die Arbeitsbescheinigung korrekt über Lohn und Gehalt oder über das Programm Bescheinigungen ausgeben zu lassen. In solchen Fällen kann die Arbeitsbescheinigung nur händisch erstellt werden.
Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers wird zum 01.02.2023 entfallen (Anlage 7. SGB IV Änderungsgesetz).
3) Ausweis Fiktivlohn in Arbeitsbescheinigung (BEA) in Verbindung mit Kug
In dem Dokument 1080480 "Bescheinigungen elektronisch annehmen (BEA) - Hintergrund" wird unter Punkt 8.1 die Definition des Feldes "Fiktives Bruttoarbeitsentgelt" aufgeführt.
Für den Aufbau der Arbeitsbescheinigung (BEA) gibt es eine konkrete Datensatzbeschreibung. Es ist uns daher leider nicht möglich zusätzliche Informationen, Texte oder Felder hinzuzufügen, die nicht explizit vorgesehen sind.
Viele Grüße aus Nürnberg
Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG
@Darlene_Pfahler schrieb:3) Ausweis Fiktivlohn in Arbeitsbescheinigung (BEA) in Verbindung mit Kug
Ich hole den Thread nochmal nach oben, denn der Punkt funktioniert leider nicht. Mir hat es stattdessen bei der betreffenden Arbeitnehmerin das jeweilige Steuerbrutto(!) des Monats bescheinigt. Muss ich jetzt echt bei jeder Arbeitsbescheinigung für jeden einzelnen Monat das fiktive Brutto unter Personaldaten > Entlohnung > Festbezüge > Stundenlohn/Vorschuss/sonstige Angaben eintragen, weil LODAS zu doof ist Kug zu erkennen und das Sollentgelt zu nehmen?
In LODAS abgerechnete Zeiträume:
Das fiktive Brutto und der Grund werden automatisch ermittelt für:
Midijob (Übergangsbereich)
Saison-/Transfer-/Kurzarbeitergeld
'n 💩 wird das!
Herzlichen Dank @rschoepe ,
sehr wichtig zu wissen, dass man als Lohnabrechner nichts falsch macht, sondern das (zertifizierte Abrechnungs-) Programm. Sonst zweifelt man an sich und verliert sein Selbstbewusstsein ... was doch so immens wichtig ist als Lohnabrechner bei all dem Chaos aus Gesetzgebung etc. pp.
VG
Boaaah, ich hab schon wieder den Kaffee auf!
Ich schaue gerade in die gestern übermittelte Arbeitsbescheinigung und da stehen immer noch die falschen Zahlen drin. Obwohl ich ein fiktives Brutto für BEA eingetragen habe. Warum? Weil es beim Anfordern der Arbeitsbescheinigung das 🤬💩🔥🤬 Feld nicht überträgt, das ist in allen Monaten noch grün hinterlegt. Also erstmal Stammdaten ins RZ, Verarbeitungslauf abwarten und dann NOCHMAL eine Arbeitsbescheinigung anfordern.
Als nächsten Arbeitgeber suche ich mir eine Kanzlei, die nicht bei DATEV ist … 😠
Ja geil. Stammdaten gesendet, neuen Abruf gemacht, das Feld ist komplett ignoriert worden. Ich hab die Schnauze voll und mach 'nen SK auf.
@rschoepe schrieb: Ja geil. Stammdaten gesendet, neuen Abruf gemacht, das Feld ist komplett ignoriert worden. Ich hab die Schnauze voll und mach 'nen SK auf.
@Arthur_Roth und die anderen bei DATEV können dein Problem bestimmt nicht verstehen, vgl. https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/BEA-Arbeitsbescheinigungen-Lodas-vollabgerechneter-Monat-sonst/m-p/479321/highlight/true#M118104 , wurde doch sorgfältig bei DATEV abgewogen und eine Arbeitsbescheinigung via Probeabrechnung anzuzeigen und Übermittlung bei Anforderung im Rahmen der Abrechnung für unnötig befunden. 🤣
Hallo @rschoepe ,
Sie haben mein aufrichtiges Mitgefühl und meinen herzlichsten Dank, dass Sie die Unzulänglichkeiten hier posten. Manch einer würde sonst an sich zweifeln und verzweifeln.
Mangels Konfessionszugehörigkeit kann ich meine Wünsche an Programmanpassungen nicht in mein Abendgebet einschließen ...
Deshalb greife ich auf Joachim Ringelnatz zurück:
"Humor ist der Knopf der verhindert, dass einem der Kragen platzt!" 🙂
Lassen Sie uns also, nahe am Wahnsinn, also reimen:
Hat der Programmierer vorm Kopf ein Brett, nutzen wir gerne SV-Net.
oder
Sind SV-Meldungen mit dem Programm eine Qual? Nutzen wir gern das SV-Meldeportal!
Viele Grüße
Jetzt sitze ich hier vorm SV-Meldeportal, habe 2024 aus Auswertung 442 abgeschrieben, öffne die Lohnabrechnungen von 2023 - und stelle fest, dass das einmalig gezahlte Entgelt auch falsch bescheinigt wird. Statt dem Sozialversicherungsbrutto bescheinigt LODAS das Steuerbrutto.
OB IHR MICH **bleep**EN WOLLT, HAB ICH GEFRAGT!?!
Passend dazu kann ich die aktuelle Serie in der arte-Mediathek wärmstens empfehlen:
https://www.arte.tv/de/videos/RC-026307/unschuldig-mr-bates-gegen-die-post/
@rschoepe: Bewahren Sie sich unbedingt Ihren wachen Blick und Sachverstand sowie die Energie, gegen den allgegenwärtigen und immer mehr um sich greifenden Schwachfug anzuschrei(b)en!!! Da hilft nur ganz viel Schokolade!
Viele Grüße
Ich befürchte SO VIEL Schokolade kann man gar nicht essen ... 😉