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jobrad leasing

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letzte Antwort am 13.08.2021 07:34:12 von renek
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kathy1986
Einsteiger
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Nachricht 1 von 6
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Hallo zusammen,

 

ich habe neu angefangen in einem Unternehmen, habe bisher kein Leasing sowie kein Jobrad abgerechnet und erbe es nun von meiner Vorgängerin, die hier und da leider nicht alles richtig gemacht hat.

Ich räume nun auf und möchte natürlich keine Fehler fortführen.

Ich habe Zweifel, dass die Abrechnungen von Jobrad so richtig umgesetzt sind.

 

Folgende Eckdaten: Leasingrate: 170,10 €, Bruttolistenpreis 5.373,95 €

Im Überlassungsvertrag steht u.a. folgendes: Die Umwandlungsrate wird vom Gehalt abgezogen. Die Parteien vereinbaren, dass die Bruttomonatsgehälter um monatlich (höhe der Leasingrate) umgewandelt werden. der geldwerte Vorteil ist beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Der geldwerte Vorteil ist mit 1% der auf volle 100 € abgerundeten geviertelten UVP zu berechnen.

 

Der Bruttolistenpreis ist richtig auf 1.325 € berechnet wurden, dementsprechend auch die Privatfahrten.

Aber dass die Leasingrate brutto abgezogen wird kann doch nicht richtig sein, oder?

 

Bitte um eure Meinung und vor allem um Tipps, wie ich es richtig umsetzen kann.

 

Vielen Dank.

renek
Meister
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Nachricht 2 von 6
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@kathy1986  schrieb:

Die Parteien vereinbaren, dass die Bruttomonatsgehälter um monatlich (höhe der Leasingrate) umgewandelt werden


Schreiben Sie doch aber selbst.

 

Aber: in meinen Augen gibt es keinen geldwerten Vorteil mehr, da dieser niedriger ist als der "Eigenanteil" in form der Entgeltumwandlung. Wenn das aber nicht als Eigenanteil gilt, dann wäre es schon richtig so.

In meinen Augen macht das Jobrad so jetzt kaum Sinn, aber das muss jeder für sich entscheiden...

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TN
Fachmann
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Nachricht 3 von 6
4904 Mal angesehen

Die Lohnarten in Lodas irritieren mich, mögen aber nur ungünstig benannt sein.

 

Brutto- oder Netto-Leasingrate hängt meiner Kenntnis davon ab, ob der Arbeitgeber vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht.

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 6
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Hallo,

 

der Abzug ist korrekt.

 

Durch den Abzug der Leasingrate im Bruttoteil wird die Steuerlast des Mitarbeiters gesenkt.

 
Weitere Informationen zur Erfassung von Firmenfahrrädern finden Sie im Hilfedokument 1005927

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Jasmina25
Fortgeschrittener
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Das sieht richtig aus. 

1 % vom Bruttolistenpreis 5373,95 / gerundet auf volle hundert  5300 Euro = 53 Euro

aktuell ist davon 1/4 steuerpflichtig sind = 13 Euro 

 

Geldwerter Vorteil +(brutto) / -(netto) : 13 Euro

Entgeltumwandlung : 170,10

 

Belastung beim MA: 170,10 - Steuer + SV-Ersparnis+ Steuer und SV auf geldw. Vorteil 13 Euro

 

 

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renek
Meister
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@Alexandra_Friedrich  schrieb:

der Abzug ist korrekt.

 

Durch den Abzug der Leasingrate im Bruttoteil wird die Steuerlast des Mitarbeiters gesenkt. 


Ich bin mal etwas kritisch: Diese Aussage stimmt zwar, führt aber auch zu weniger Rente, Krankengeld und vor allem weniger Netto!

 

Wer das toll findet arbeitet dann gerne auch umsonst. 😉

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letzte Antwort am 13.08.2021 07:34:12 von renek
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