Wird der Ausfallschlüssel "KF" (Krank am Feiertag) automatisch bei der 6 Wochen LFZ wie Ausfallschlüssel "K" mitgezählt oder muss ich bei durchgehender Erkrankung über einen Feiertag den Schlüssel "KF" in "K" ändern, wenn zudem der Feiertag auf einen normalen Wochentag fällt (Stundenlohnempfänger) ?
Ich möchte dann diesen Tag auch mit Lohnart 1650 (Krankstunden) bezahlen und nicht als Feiertag LA 1012.
Es darf durch die verschiedenen Tage ja keine weitere Unterbrechung erfolgen, sondern durchgängig bis 42 Tage.
Wer weiß es ?
Hallo,
der Ausfallschlüssel "KF" fließt analog "K" in die Berechnung der 6-Wochen-Frist für die Entgeltfortzahlung ein.
Sie können auch bei der Krankheit am Feiertag die Standardlohnart 1650 "Lohnfortzahlung, Std." abrechnen.