Guten Tag,
kann man denn schon definitiv den Mandanten raten eine Verlängerung für Leistungen KUG über den 31.12.2021 hinaus zu stellen, sollten bisher die 24 Monate auf Grund Corona Krise noch nicht ausgeschöpft sein?
Hi!
Ich persönliche würde die immer im Monat des Auslaufens den Antrag stellen - dann kann am besten nachgewiesen werden, dass die Situation weiter andauert.
Technisch sollte das möglich sein, siehe News Bundesregierung
LG
Im Januar 2022 ist doch vollkommen ausreichend. Das würde ich auf Grund der aktuellen Rechtslage (verlängert bis 31.3.2022 + AG-SV 50%) auf keinen Fall vorziehen.