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kurzfristige Beschäftigung - Praktikum

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letzte Antwort am 20.09.2019 12:45:56 von britt
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britt
Einsteiger
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Guten Morgen,

ich bitte um Unterstützung zu folgendem Sachverhalt.

Ab dem 1.10. bis 31.12. wird ein neuer Mitarbeiter eingestellt. Er hat sein Studium abgeschlossen und möchte nun bei uns - für diesen Zeitraum - in die betrieblichen Abläufe schauen um dann im elterlichen Betrieb weiterzuarbeiten.

Er wird wohl den normalen Lohn unserer Gesellen erhalten. Gilt dies dann als Praktikum - wird hier so bezeichnet - oder ist das ganz einfach ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältniss. Muss ich etwas besonderes beachten wenn von vorneherein klar ist, dass diese Beschäftigung nur drei Monate dauern wird.

Bitte um Unterstützung.

Vielen Dank vorab.

Gruß Susanne Britt

björn
Experte
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Für eine kurzfristige Beschäftigung müssen Sie die Berufsmäßigkeit prüfen.

Da gibt es von der Knappschaft ein gutes Dokument

https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Schaubilder_pruefhilfen/gewerblich/Entscheidung_Berufsmaessigkei…

Wenn Sie die Berufsmäßigkeit ausschließen können, spricht nichts dagegen.

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t_bergemann
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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Hallo,

wir haben öfters mal kurzfristige Beschäftigte. Die Minijob Zentrale kann da wirklich gut weiterhelfen. Einfach mal Minijob Zentrale im Internet eingeben.

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung darf keine Berufsmäßikeit bestehen. Berufsmäßigkeit heißt, dass die Aushilfe sich mit der kurzfristigen Beschäftigung den Lebensunterhalt verdient, die Beschäftigung ist für Ihre Aushilfe nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung. z.B. liegt eine Berufsmäßigkeit vor bei arbeitslos, arbeitssuchend, Elternzeit, Zeit zwischen Schulentlassung und Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses. Auch hatten wir mal den Fall, dass ein Mitarbeiter in einem anderen Betrieb beschäftigt war und bei uns auf kurzfristiger Beschäftigung angestellt werden wollte um sich was dazu zu verdienen. Allerdings wurde dann im Gespräch erwähnt, dass er dafür unbezahlten Urlaub nehmen wollen würde. Daraufhin konnten wir ihn nicht kurzfristig beschäftigen, da somit eine Berufsmäßigkeit vorlag.

Das ist ein komplexes Thema, aber wie gesagt, kann einem die Hotline der Minijob Zentrale wirklich weiterhelfen.

Viele Grüße

Tanja

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britt
Einsteiger
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Vielen Dankf für die schneller Hilfe. Schönes Wochenende.

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britt
Einsteiger
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Vielen Dankf für die schneller Hilfe. Schönes Wochenende.

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letzte Antwort am 20.09.2019 12:45:56 von britt
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