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kurzfristige geringfügige Beschäftigung Landwirtschaft

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letzte Antwort am 26.09.2023 13:16:58 von rschoepe
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Anna-Maria
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich habe eine Anfrage von unserer Mandantschaft erhalten. 

Mandant ist ein landwirtschaftlicher Betrieb. 

 

Er möchte einen AN anstellen, dieser soll mit wenig Abgaben angemeldet werden. 

AN hat eine Hauptbeschäftigung.

Beschäftigung soll nicht auf "Lohnsteuerkarte" laufen 

AN führt ausschließlich landwirtschaftliche Tätigkeiten aus. 

 

AN wird nur an weniger als 70 Tage beschäftigt. -> kurzfristige Beschäftigung

Lohn wird monatlich 400,00 € sein. -> geringfügige Beschäftigung

 

Kann ich beides gleichzeitig abrechnen? Und überall den "Vorteil" mitnehmen? 
SV-Freiheit wg. kurzfristige Beschäftigung und pauschale LSt von 2 % wg. geringfügige Beschäftigung.

 

Könnt Ihr mir hier weiterhelfen?

Liebe Grüße

 



 

rschoepe
Experte
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letzte Antwort am 26.09.2023 13:16:58 von rschoepe
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