Hallo zusammen,
ich habe eine Anfrage von unserer Mandantschaft erhalten.
Mandant ist ein landwirtschaftlicher Betrieb.
Er möchte einen AN anstellen, dieser soll mit wenig Abgaben angemeldet werden.
AN hat eine Hauptbeschäftigung.
Beschäftigung soll nicht auf "Lohnsteuerkarte" laufen
AN führt ausschließlich landwirtschaftliche Tätigkeiten aus.
AN wird nur an weniger als 70 Tage beschäftigt. -> kurzfristige Beschäftigung
Lohn wird monatlich 400,00 € sein. -> geringfügige Beschäftigung
Kann ich beides gleichzeitig abrechnen? Und überall den "Vorteil" mitnehmen?
SV-Freiheit wg. kurzfristige Beschäftigung und pauschale LSt von 2 % wg. geringfügige Beschäftigung.
Könnt Ihr mir hier weiterhelfen?
Liebe Grüße